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Gemeinde Beelen informiert zur Kommunalwahl 2025

Foto: pixabay.de

Beelen. Für die Wahlen am Sonntag 14. September weist das Wahlamt der Gemeinde Beelen auf folgendes hin: Die Frist zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen (Kreistag, Landrat, Bürgermeister sowie Gemeinderat) endet am Freitag, dem 12. September um 15.00 Uhr. Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die Unterlagen beantragt haben. Zur Rückgabe der Wahlbriefe empfiehlt sich deshalb ab Donnerstag, 11.09.2025, der direkte Einwurf in den Briefkasten am Rathaus, da die Übersendung auf dem Postweg sonst nicht mehr sichergestellt werden kann. Der Briefkasten am Rathaus wird am Wahltag letztmalig um 16.00 Uhr geleert. Für alle die, die ihre Stimmen direkt im Wahllokal abgeben möchten, sind die zehn Wahllokale am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Der entsprechende Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen eingedruckt, die alle Wählerinnen und Wähler bereits erhalten haben. Da sich in einigen Gebäuden mehrere Wahlräume befinden, sollten alle Personen darauf achten, dass auch der „richtige“ Wahlraum in dem jeweiligen Gebäude aufgesucht wird. Alle Wahllokale sind auch für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Die Wahlergebnisse werden am Wahlabend auf der Internetseite der Gemeinde Beelen unter www.beelen.de abrufbar sein. Die Reihenfolge bei der Auszählung der Stimmen ist dabei genau festgelegt. Zunächst wird die Landratswahl ausgezählt, daran anschließend die Kreistagswahl, die Wahl des Bürgermeisters und abschließend die Gemeinderatswahl. Der Kreis Warendorf bietet ebenfalls über seine Homepage www.kreis-warendorf.de eine Präsentation der Ergebnisse an. Hierüber werden dann auch die Gesamtergebnisse für den Kreis bekanntgegeben. 

Das Wahlamt der Gemeinde ist am Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Sonntag ab 7.30 Uhr ganztätig besetzt. Zu erreichen ist es unter den Rufnummern: 887-18 oder 887-33. 

Für blinde und sehbehinderte Personen besteht ebenfalls die Möglichkeit, selbständig an der Wahl teilzunehmen. Nähere Informationen hierzu erhält man unter www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.