Wer einen Jagdschein beantragen möchte, muss zunächst die Jägerprüfung bestehen. Nach einem dreieinhalbmonatigen Vorbereitungslehrgang, der durch die Kreisjägerschaft Warendorf durchgeführt wurde, hatten sich 44 Personen zur Jägerprüfung in diesem Frühjahr angemeldet. Die Prüfung wurde vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde beim Kreis Warendorf abgelegt und umfasst einen schriftlichen Teil, eine Schießprüfung und zum Abschluss noch eine mündlich-praktische Prüfung.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Dabei werden die angehenden Jungjäger von erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses, die im Regelfall selbst Jäger sind, auf Herz und Nieren geprüft. In 43 Fällen konnte die begehrte Urkunde ausgehändigt werden. Von den insgesamt 44 Prüflingen waren 11 Frauen, teilte die Untere Jagdbehörde mit.
Im Kreis Warendorf gehören Vertreter der Unteren Jagdbehörde (Kreis Warendorf) sowie von der Kreisjägerschaft benannte Mitglieder und der Kreisjagdberater sowie ihr Stellvertreter durch ihr Amt den beiden Prüfungsausschüssen an.
Der Fragebogen für den schriftlichen Teil der Prüfung wird landeseinheitlich von der Obersten Jagdbehörde des Landes NRW erstellt. Letztere wählt Prüfungsfragen zu verschiedenen Sachgebieten wie Tierarten, Hege, Naturschutz etc.; Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung etc.; Waffentechnik und -handhabung sowie Jagdrecht aus.
Die Prüflinge Maria Kleverth und Philipp Köhnsen mussten sich den Fragen der Prüfungskommission stellen. – (Foto: Kreis Warendorf).