Jobcenter eröffnet neue Perspektiven durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“

Über 800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Kreis Warendorf müssen neben ihrem Einkommen auch Leistungen nach dem SGB II beziehen, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Diesen Menschen und ihren Arbeitgebern möchte das Jobcenter jetzt Perspektiven aufzeigen.

Möglich wird dieses durch das sogenannte „Arbeit-von Morgen-Gesetz“ aus Mai 2020, dessen Regelungen vor dem Hintergrund der Corona-Krise unlängst beschlossen wurden. Es beinhaltet eine Weiterentwicklung von Förderungen, um die beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Weiterbildung und Qualifizierung auf die „Arbeit von morgen“ vorzubereiten.

Jobcenter-Leiter Dr. Ansgar Seidel erläutert: „Die Themen Digitalisierung und demographischer Wandel haben schon länger eine hohe Relevanz für Unternehmen. Gerade in Zeiten des strukturellen Wandels sind lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung der Schlüssel zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.“ In vielen Arbeitsbereichen ist mit einem erheblichen Anpassungsbedarf zu rechnen. Damit knüpft das Gesetz an das Qualifizierungschancengesetz an und enthält nun zahlreiche Verbesserungen für die Weiterbildung von Beschäftigten.

Da Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der aktuellen Situation nicht wie gewohnt beschäftigen können, verleiht die Corona-Krise auch einen gewissen Spielraum. „Das Gesetz hat gute Bedingungen geschaffen, um Leerlaufzeiten und personelle Überkapazitäten in Kombination mit staatlichen Förderungen zur beruflichen Weiterbildung zu nutzen“, führt Sozialdezernentin Brigitte Klausmeier aus. Unternehmen und ihre Beschäftigten können sich gerade in dieser aktuell schwierigen Lage für den digitalen Wandel wappnen und sich damit Wettbewerbsvorteile für die Zukunft aufbauen und die eigene Innovationskraft stärken.

Momentan informiert das Jobcenter Kreis Warendorf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Leistungsberechtigte mit Informationsbriefen über die Qualifizierungsmöglichkeiten.

Dr. Ansgar Seidel: „Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Arbeitgeberservice in unserem Jobcenter. Gerade jetzt können Unternehmen und ihre Beschäftigten die Förderangebote nutzen, um in der Krise die richtigen Impulse für die Zukunft zu setzen.“

Arbeitgeberservice-Hotline: 0 25 81 / 53 57 10
E-Mail: Arbeitgeberservice-Jobcenter@kreis-warendorf.de