Das Josephs-Hospital Warendorf (JHW) hat gestern beim zuständigen Amtsgericht in Münster einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
„Die notwendigen und sinnvollen Investitionen der letzten Jahre in nicht unerheblicher Höhe haben die Liquidität unserer strukturell gesunden Klinik stark belastet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Probleme im Gesundheitssystem und der unzureichenden gesetzlichen Krankenhausfinanzierung werden wir unser Haus unter Nutzung der uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten neu ausrichten“, sagt Peter Goerdeler, Vorstandsvorsitzender des Josephs-Hospital Warendorf. Er und sein Vorstandskollege Michael von Helden bleiben auch im Verfahren in vollem Umfang handlungs- und verfügungsbefugt.
Der Betrieb des Josephs-Hospital Warendorf wird durch den Antrag nicht beeinträchtigt und läuft uneingeschränkt weiter. „Die medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung wird ohne Ausnahmen aufrechterhalten. Unsere Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen sowie die Nutzer unserer Einrichtungen können sich darauf verlassen: Alles läuft weiter wie bisher und wird in vollem Umfang und in gewohnter Qualität fortgeführt“, betont Goerdeler. Er macht deutlich, dass das JHW strukturell sehr gut aufgestellt sei, dies zeigten auch die positiven Ergebnisse der Landeskrankenhausplanung.
Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, in dem die notwendigen Neustrukturierungsmaßnahmen zügig erarbeitet und umgesetzt werden sollen, um für alle Beteiligten eine langfristige Perspektive zu schaffen. Um der Komplexität und den rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden, wird das Josephs-Hospital Warendorf ab sofort von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth als Restrukturierungsbevollmächtigten von der Kanzlei AndresPartner unterstützt. Zusammen mit seinem Expertenteam von AndresPartner hat er bereits eine Vielzahl von Unternehmen – so unter anderem die Katholischen Nord-Kreis Kliniken in Jülich –erfolgreich bei ihren Restrukturierungsprozessen begleitet. „Die Eigenverwaltung ist ein in der Praxis bewährtes Instrument zur nachhaltigen Neuaufstellung von Unternehmen. In den kommenden Wochen werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen und unsere Pläne zur Neustrukturierung und Zukunftssicherung des JHW vorantreiben“, erläutert der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die anstehenden Schritte. Nach seiner Einschätzung ist das Josephs-Hospital Warendorf klar zukunftsfähig. Dafür sprächen unter anderem die hohe Auslastung, die in den letzten Jahren erfolgreich ausgebaute Spezialisierung und die hochqualifizierte Belegschaft.
Weitere Unterstützung bei seinem Vorhaben erhält das Josephs-Hospital Warendorf von Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Er wurde vom Amtsgericht Münster per Beschluss zum vorläufigen Sachwalter bestellt, um das Krankenhaus während des gesamten Verfahrens im Rahmen der uneingeschränkten Fortführung und Restrukturierung zu unterstützen, aber auch im Auftrag des Gerichts zu überwachen und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Die rund 940 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Josephs-Hospital Warendorf wurden heute in Warendorf über die Situation und die jetzt folgenden, weiteren Schritte informiert Die Gehälter werden für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gezahlt.
Hintergrund Stiftung Josephs-Hospital Warendorf
Das Josephs-Hospital Warendorf ist ein regionaler medizinischer Versorger in der Region Münster-Bielefeld-Osnabrück sowie akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Münster. Am Standort werden jährlich rund 13.500 stationäre und 25.000 ambulante Fälle versorgt sowie rund 10.000 OP-Eingriffe durchgeführt. Aktuell beschäftigt das Josephs-Hospital Warendorf rund 940 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Trägerin des Krankenhauses ist die freigemeinnützige Stiftung Josephs-Hospital Warendorf.
Internet: www.jhwaf.de