
Das Urteil gegen den früheren Ostbeverner Bürgermeister Wolfgang Annen ist rechtskräftig. Der 4.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat die Revisionen verworfen.
Da Herr Annen zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, verliert er alle Rechte aus seinem früheren Beamtenverhältnis und somit jegliche Pensionsansprüche. Das seinerzeit vom Kreis Warendorf eingeleitete – und während des Prozesses ruhend gestellte – Disziplinarverfahren kann nun eingestellt werden, da Herr Annen durch die Verurteilung das Beamtenrecht und alle Pensionsansprüche verliert. Das wäre auch Ziel eines Disziplinarverfahrens gewesen.
„Mit Bekanntwerden der BGH-Entscheidung wurden alle Zahlungen der Kommunalen Versorgungskasse an Herrn Annen mit sofortiger Wirkung eingestellt. Das Verfahren hat vor allem eines gezeigt: Der Rechtsstaat siegt“, zeigte sich Landrat Dr. Olaf Gericke zufrieden mit der Entscheidung der Bundesrichter.
