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Kreishaus und Jobcenter: Besuche ab Mittwoch nur nach Terminvereinbarung / Zulassungsstelle als Ausnahme

Foto: Kreis WAF

Die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen wirken sich auch auf die Kreisverwaltung Warendorf aus. Um den Infektionsschutz zu verbessern, sind im Kreishaus, in den Jobcenter-Anlaufstellen und den anderen Nebenstellen des Kreises Warendorf ab Mittwoch (16. Dezember) und bis auf Weiteres Besuche nur nach Terminvereinbarung möglich. Einzige Ausnahme sind die beiden Kfz-Zulassungsstellen des Kreises in Warendorf und in Beckum. Dort sind nach wie vor spontane Besuche möglich. „Um den Jahreswechsel herum werden traditionell viele Fahrzeuge zugelassen. Wenn wir den Service einschränken, werden wir bei einer Lockerung im Januar einen umso größeren Ansturm erleben“, sagt Ordnungsdezernentin Petra Schreier. „Deshalb ist es besser, wenn wir die Zulassungsstellen offenhalten. Zumal wir die Besucherströme regulieren und es Schutzscheiben an den Schaltern gibt.“
Da sich nur begrenzte Zahlen von Personen gleichzeitig in den Wartebereichen der beiden Zulassungsstellen aufhalten können, kann es zu Wartezeiten vor den Eingängen kommen, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter selbstverständlich wie im Innenbereich einzuhalten ist. Ratsam ist auf jeden Fall eine vorherige Termin-Vereinbarung Sie ist online möglich unter www.kreis-warendorf.de/unser-service/kfz-zulassungsstelle