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„Lass Deine Stimme nicht zu Hause – Ein Blick auf die Geschichte des Frauenwahlrechts“

Der Weg zum Wahlrecht für Frauen war lang und steinig. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland lässt sich auf den 12. November 1918 datieren, als nach dem Ende des Kaiserreichs und des Ersten Weltkriegs die Übergangsregierung in Berlin, der sogenannte Rat der Volksbeauftragten, in einem Aufruf „An das Deutsche Volk“ eine neue demokratische Ordnung mit Meinungs- und Religionsfreiheit – und einem neuen Wahlrecht – verkündete.

Die Sozialdemokratin Marie Juchacz, die als erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung in Berlin 1919 hielt, sagte:

„Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen kann […]. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Doch die Mühen begannen erst, als Frauen auch ihre Plätze in den Parlamenten einforderten. So wurde beispielsweise noch in den 1970er-Jahren das erste Auftreten weiblicher Abgeordneter im Hosenanzug statt im Rock oder Kleid vom Präsidium gerügt.

Im Jahr 2024 sind wir da glücklicherweise weiter – möchte man meinen.

Leider nicht, denn rechtspopulistische Rhetoriken halten immer stärker Einzug in die politische Debatte und zeigen eines ganz klar: eine gleichberechtigte Teilhabe, auch an politischer Willensbildung, wollen Rechtspopulisten verhindern und untergraben – auch bei der am 09.06.2024 anstehenden Europawahl.

Solche Aussagen dürfen nicht wieder salonfähig werden. Die Teilnahme von Frauen an Wahlen ist nicht nur ihr Recht, sondern auch von herausragender Bedeutung für die Förderung von Vielfalt der Ideen und Lösungen, der Gleichstellung, Solidarität, Demokratie und Menschenrechten. „Es ist wichtig, dass Frauen ihre Stimmen nutzen, ihre Rechte wahrnehmen und aktiv an politischen Prozessen teilnehmen, um eine gerechtere und nachhaltigere Gesellschaft aufzubauen“, betont Katrin Diekhoff, Kreisgleichstellungsbeauftragte Warendorf.

Die Förderung von Geschlechtergleichheit und die Stärkung der politischen Teilhabe von Frauen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Friedenssicherung und Konfliktprävention.

„Es ist hervorzuheben, dass die Ablehnung von Frauenwahlrechten auf diesen Gründen basiert, die oft auf Vorurteilen und Missverständnissen beruhen“, betont Manuela Stumpe, Gleichstellungsbeauftrage Stadt Sassenberg.

„Hierzu möchten wir gern mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen und austauschen“, sagt Yvonne Hüllbrock, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Warendorf.

Für die Gleichstellung der Geschlechter und für die Stärkung der politischen Teilhabe von Frauen treten weiterhin die Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Wohnortkommune im Kreis Warendorf ein.

Foto: Stadt Warendorf