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Lernförderung auf dem Vormarsch

Zahl der Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz im Kreis Warendorf steigt

Mit 19.355 Anträgen verzeichnete der Kreis Warendorf 2016 einen neuen Höchststand seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabegesetzes im Jahr 2011. „Damals haben wir nur 9779 Anträge erhalten. Seitdem hat sich die Zahl etwa verdoppelt. Das ist erfreulich“, berichtet Kreisdirektor und Sozialdezernent Dr. Heinz Börger. Bearbeitet werden die Anträge im Jobcenter. Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Positiv hervorzuheben sei dabei vor allem, so der Kreisdirektor, dass es insbesondere für die Lernförderung – also für Nachhilfeunterricht – mit einer Steigerung von über 150 Prozent gegenüber 2011 deutlich mehr Anträge gab.

„Der große Anstieg bei der Lernförderung liegt nicht an einem erheblich gestiegenen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler, sondern insbesondere daran, dass diese Leistung mittlerweile viel bekannter ist“, erklärt Ilona Witt, Sachgebietsleiterin im Jobcenter. „Deshalb ist es wichtig, dass wir weiter für die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz werben“, formuliert sie die Zielrichtung. Denn mit der Lernförderung können frühzeitig die Weichen für einen guten Schulabschluss gestellt werden – das kann schon in der vierten Klasse für die bessere Schulformempfehlung wichtig sein. Aber auch bei Lese- und Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie (Rechenschäwche) kann Lernförderung in Frage kommen.

Zudem wurde insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Umfang der Deutschförderung deutlich erhöht, um schnell eine gute Sprachfähigkeit zu erzielen. Neben der Lernförderung beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket auch die Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten der Kindergärten und Schulen. Außerdem werden Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas, Schulen und bei Tagesmüttern übernommen. Aus dem Bildungspaket erhalten Schülerinnen und Schüler zusätzlich jährlich insgesamt 100 Euro für die Anschaffung des Schulbedarfs. Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird mit monatlich 10 Euro unterstützt. Dieser Betrag kann z.B. für den Mitgliedsbeitrag eines Sportvereins oder als Zuschuss für eine Ferienfreizeit verwendet werden. Außerdem können auch Schülerfahrtkosten übernommen werden.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabegesetz und die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetseite der Jobcenters: www.jobcenter-warendorf.de.

Unser Foto zeigt:  Kreisdirektor und Sozialdezernent Dr. Heinz Börger sowie Ilona Witt, Sachgebietsleiterin im Jobcenter Kreis Warendorf.