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Leserbrief zum Thema: KinderTagesBetreuung für Warendorf

Foto: Chris Dargel-Klemann

Es mag sein, dass die Aufgaben der Jugendhilfe in Bezug auf Kindeswohl, Pflegschaften und Migranten- und Flüchtlingsbegleitung und einigen anderen Fachbereiche vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie vom Kreis Warendorf ausreichend und gut erfüllt werden…

Die Betreuungssituation allerdings sieht da völlig anders aus. Während sich nicht nur die Mitglieder des Sozialausschuss jedes Jahr darüber wundern, wie knapp die Betreuungslandschaft gestrickt ist, warum die in der Regionalversammlung veröffentlichen Bedarfszahlen sich im Laufe des Jahres immer wieder als an der Realität vorbei prognostiziert, herausstellen, wundern sich auch viele Eltern…

Allgemeine Anmeldewochen werden für die Kita und die Kindertagespflege gleichzeitig in die letzte October und erste Novemberwoche eines jeden Jahres für die Platzvergabe im August des nächsten Jahres vorgegeben…

Eltern können nach Kitabesuchen und Konzeption einen Meldebogen ausfüllen, mit bis zu …Wünschen…Das heißt aber noch nicht, dass sie dort oder überhaupt einen Platz bekommen…

Sind im Wunschkindergarten keine Plätze mehr frei, ist ein Zurück in die Kindertagespflege nicht mehr möglich, solange es noch freie Kitaplätze gibt…

Wird eine andere Kita angeboten, die man sich gar nicht angeschaut hat, die vom Konzept her den Vorstellungen nicht entspricht, oder gar vom Standort nicht zufriedenstellend für die Eltern und Kinder in Frage kommt, wird gleich mit dem Schreiben darauf hingewiesen, dass, falls man dieses Platzangebot nicht durch einen Betreuungsvertrag bis zum Ende März wahr nimmt, der Kreis davon ausgeht, das entweder kein Betreuungsbedarf mehr vorliegt, oder der Rechtsanspruch auf eine Betreuung damit als erfüllt gilt und man keinen weiteren Anspruch, wahlweise auf Kindertagespflege mehr besteht…

Auch das Wunsch-und Wahlrecht nach dem SGB VIII, bestehend für Kinder zwischen 1 bis 10 Jahre wird oftmals eingeschränkt, wenn sich Eltern für die Kindertagespflege anmelden, wenn das Kind bald 3 Jahre alt wird…

Solange noch freie Kitaplätze zur Verfügung stehen, werden erst diese vermittelt und belegt, um einer Unterfinanzierung entgegen zu wirken…

Bürgernähe, Familienfreundlichkeit, KiBiz und SGB VIII Vorgaben, durch verspätete Richtlinien in Form gebracht, täuschen nicht darüber hinweg, dass die freie Wahl von Betreuungsangeboten in Trägervielfalt, beeinträchtigt, durch die Vorgaben und Zuweisungen durch das Kreisjugendamt vorbei an den Wünschen der Kinder jedes Jahr wieder enttäuschend von den Eltern und Fachkräften aufgenommen wird…

Gegengesteuert wird daraufhin mit Interimslösungen, Containerstandorten, die nicht gewollt, die teuer und nicht wünschenswert, für eine lange Zeit unsere Kinder begleiten…

Anstatt die Kindertagespflege, die laut KiBiz den gleichen Bildungsauftrag verfolgt, kurzfristiger in Leerständen, mit weniger Aufwand und zeitlichem Rahmen ausgestattet, zu unterstützen und weitere GrossTagesPflegeStellen zu eröffnen, haben wir in Stadt Warendorf nur eine GrossTagesPflege im Zentrum und eine TagesPflegestelle in angemieteten Räumen, um in einem Zusammenschluss bis zu 9 Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten….

Während in anderen Städten dies Möglichkeit fleißig genutzt wird, hören in Warendorf weiterhin TagespflegePersonen auf, weil Ihnen auf Nachfrage immer wieder nahe gebracht wird, dass es zurzeit keinen Bedarf gibt, und die Eltern, die sich in der Anmeldewoche bei der Betreuungsbörse gemeldet haben , nur eine Betreuung in einer Kita wünschen..

Unterjährige Anmeldungen, von Eltern die sich direkt bei der TagesPflegePerson melden, werden mit dem Hinweis vertröstet, man müsse 6 Monate vor Betreuungsbeginn seinen Bedarf anmelden, und eine 4 wöchige Frist vor Betreuungsbeginn einhalten, ansonsten müsse man die Kosten selber tragen…

Gerade die KinderTagesPflege ist personenbezogen auf jedes einzelne Kind, sollte spontan und flexibel mit einem Förderantrag bewilligt werden, um den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Aber auch die Kinder, die 12 Monate alt sind, einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung im Umfang bis zur Kindeswohlgefährdung haben, für sie, mit der Möglichkeit von finanzieller Förderung auch Ihren Rechtsanspruch auf Bildung und Teilnahme in Gemeinschaft, einzufordern.

Zurzeit werden weiterhin bei unterjährigem Bedarf, Begründungen, Arbeitsnachweise und besondere Bedarfe angefordert, Hausbesuche durch den allgemeinen Dienst angeboten, bevor eine Bewilligung nach Wochen zugestanden wird…

Jugendämter wie Beckum interessierten sich für das Aktionsprogramm der KinderTagesPflege und bekamen 2019 bis 2022 eine Fördersumme von 450 000 € um die KinderTagesPflege dort zu unterstützen, wo sie gebraucht und gewünscht wird…

In Warendorf schrumpft seit Jahren die Zahl der TagesPflegePersonen, die sich immer nur als Notnagel vermittelt sehen, wenn es mal wieder brennt…Obwohl der Rechtsanspruch 2013 darauf abzielte mit Unterstützungsangeboten der KTP den Rechtsanspruch von 35% nur erfüllen konnte, der mittlerweile auf über 50% der unter 3jährigen gestiegen ist…

Fakt ist, es geht wiedermal nur ums Geld und nicht um pädagogische und soziale Belange, warum sonst wird ein Neubau einer Kita favorisiert, gegenüber der Erhaltung eines Jahrzehnte langen zentralen Dorfmittelpunkts, nur weil bei Neubau das Land und der Bund zahlt.

Nicht anders ist es bei der Bewilligung von Förderung in KinderTagesPflege gegenüber den Kosten durch die Kindspauschalen durch das Land bei den Kitaplätzen nach dem KiBiz…

Wir warten seit 40 Jahren auf kleinere Gruppen, mehr pädagogisches Personal, mehr Zeit und Geld für Kinder bis 3, für Kinder bis 6, für Schüler und OGS…und was passiert…

Übergangslösungen für Container und Neubauten mit ungewissem Eröffnungsdatum, hohe Kosten für Container und jahrelange Diskusionen….

2015 kamen die Aufgaben der Flüchtlingsunterbringung auf uns zu, dann wollten wir die Seniorenbetreuung gut aufstellen, dann kam Corona, nun die notwendigen Unterbringungen der Kriegsflüchtlinge….dass sehen wir auch als wichtig an…

Allerdings wird es immer Ausnahmezustände geben, die wir in unser Leben mit einbeziehen müssen…wäre es da nicht sinnvoll und wünschenswert, wenn wir die zusätzlichen Anforderungen von einer stabilen Basis unserer eigenen Betreuungslandschaft aus generierten könnten, damit unsere Familien auf unterstützende Betreuungsangebote verlässlich und kurzfristig zugreifen können, wenn ihre Situation es erforderlich macht…

Wunsch- und Wahlrecht umzusetzen bedeutet auch, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen und Neue zuzulassen…..

 

Dieser Leserbrief stammt von:

Chris. Dargel Klemann – Sabine Klemann

Erzieherin- KinderPflegerin -KinderTagesPflegePerson

Creativer Treff-Punkt

www.Lummerland-Warendorf.de

chrisklemann@gmx.de

(Hinweis: Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder)