Meilenstein für die B 64n: Gesetzlicher Auftrag wird umgesetzt

Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen (Foto: IHK)

Münsterland. – Erleichtert reagiert die IHK Nord Westfalen auf die Anweisung des geschäftsführenden Bundesverkehrsministers Dr. Volker Wissing an NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64n einzuleiten. „Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens dient der Umsetzung geltenden Bundesrechts, um die Planungen für eine leistungsfähige Straßenverbindung zwischen dem Münsterland und Ostwestfalen spürbar voranzubringen“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel.

Das Planfeststellungsverfahren gewährleiste, dass „alle Belange und Interessen bestmöglich berücksichtigt, systematisch abgeprüft und untereinander abgewogen werden“, betont Jaeckel. Anpassungen der aktuellen Planung seien aufgrund von neuen Erkenntnissen, Prognosen oder Hinweisen im Beteiligungsverfahren auch weiterhin möglich. Bereits im Zuge der Entwurfsplanung sei in 2021 aufgrund neuer Verkehrszählungen eine abschnittsweise Anpassung des Straßenquerschnitts erfolgt, berichtet der IHK-Hauptgeschäftsführer. Das Planfeststellungsverfahren sei jetzt der nächste Verfahrensschritt, in dem die Planungen zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden könnten.

Noch im Herbst 2024 hatten zahlreiche Wirtschaftsverbände, darunter auch die IHK Nord Westfalen, sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) aus dem Münsterland und Ostwestfalen die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz begrüßt und zeitgleich gefordert, dass auch für die Ortsumgehung Warendorf der nächste Schritt erfolgt. Denn auch für dieses Projekt lag seit geraumer Zeit ein vom Bundesverkehrsministerium genehmigter Planentwurf vor.

„Neben der überregionalen Verbindungsfunktion werden die Ortsumgehungen auch zu einer erheblichen Reduzierung des Verkehrs in den heutigen Ortsdurchfahrten führen und diese nicht nur ruhiger, sondern insbesondere auch sicherer und attraktiver machen. Mit einer städtebaulichen Aufwertung der heutigen B 64 können die Stadtteile wieder stärker zusammenwachsen“, sagt Jaeckel abschließend.

Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen
(Foto: IHK)

Hintergrund:

Die drei Ortsumgehungen Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz im Zuge der B 64n sind gemeinsam mit dem Ausbau der B 51 zwischen Münster und Telgte im sogenannten „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 eingestuft. Der BVWP ist das bedeutendste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes und stellt die verkehrspolitischen Weichen für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren. Die im BVWP bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert. Der Nutzen-Kosten-Faktor für den Streckenzug B 51/B 64 beträgt 5,9 – ein auch im Vergleich zu anderen Straßenbauprojekten sehr hoher Wert.

Zeitgleich mit dem BVWP 2030 wurden 2016 vom Bundeskabinett die drei Entwürfe der Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße beschlossen, die auf dem BVWP aufbauen. Anschließend erfolgte das parlamentarische Verfahren zu den Ausbaugesetzen. Die Ausbaugesetze wurden zunächst im Bundestag, dann im Bundesrat beschlossen. Erst mit der Verabschiedung der Ausbaugesetze wird die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Projekte im Bereich Aus- und Neubau geschaffen.

Es besteht demnach ein gesetzlicher Auftrag die B 64n mit ihren drei Ortsumgehungen umzusetzen. Dem Landesverkehrsministerium obliegt im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen der unmittelbare Planungsauftrag und bei Vorliegen des Baurechts auch die Umsetzung.