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Naturschutzgebiet „Baggersee Greffener Mark“ – Baden verboten

Greffen. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh hat jetzt die Naturschutzgebietsschilder in der Greffener Mark erneuert und mit einem Zusatzschild versehen, um auf einige Verbote hinzuweisen. Baden im See, aber auch das Zelten und Lagern an den Ufern sind nicht zulässig. „Naturschutzgebiete sind zum Schutz der Natur rechtsverbindlich festgelegte Gebiete. Hier verbietet sich das Baden, da es den erfolgreichen Schutz der dortigen Natur verhindert, so auch im Westholtsee, der im Naturschutzgebiet (NSG) Baggersee Greffener Mark liegt“, erklärt Ulrike Rediker-Authmann von der Naturschutzbehörde.

„Das NSG ist ein sensibler Bereich und besonders für Wasservögel ein unverzichtbares Rast- und Brutgebiet. Die Vögel werden erheblich durch Unruhe und Lärm gestört“, heißt es weiter beim Kreis. Die Behörde appelliert an das Verständnis der Bürger. Gerade in Zeiten des Klimawandels gehe es um Biodiversität, dies diene letztlich auch dem Menschen.

Auf eine Abkühlung bei dem Sommerwetter muss dennoch niemand verzichten, denn es gibt in der Umgebung andere Bademöglichkeiten: Die Freibäder in Harsewinkel und Versmold oder der Feldmarksee in Sassenberg laden zum Badespaß ein.

Bei Rückfragen steht die untere Naturschutzbehörde unter Telefon 05241/85-2723 bereit.

Diese Tafeln weisen besonders auf Verbote im Naturschutzgebiet Greffener Mark hin. Der Kreis Gütersloh hat Zusatztafeln zum üblichen NSG-Schild angebracht. (Foto: Kreis Gütersloh)