Neue Corona-Schutzverordnung: Aktuelle Regeln gelten weiter

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Freitag die angepasste Corona-Schutzverordnung vorgelegt. Die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vereinbarte so genannte Notbremse wird für den Kreis Warendorf vorerst nicht gelten.

Da die 7-Tages-Inzidenz im Kreis bislang stabil unter 100 liegt, treten vorerst keine Änderungen in Kraft. Das bedeutet, dass auch in der kommenden Woche Einkäufe im Einzelhandel mit Termin oder etwa Friseurbesuche wie bislang möglich sein werden. Auch Museen können mit Termin weiterhin besucht werden.

Sollten die Inzidenzwerte allerdings an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegen, treten verschärfende Regeln in Kraft.

Weitere Informationen des NRW-Gesundheitsministeriums finden Sie hier:

Anpassung und Verlängerung der Corona-Schutzverordnung – Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw) (Kreis Warendorf)