Neue Regelungen für Osterfeuer

Foto: pixabay.de

Bei den Anmeldungen für die Osterfeuer gibt es seit 2024 eine Änderung. Während in der Vergangenheit so gut wie jeder ein Osterfeuer anmelden durfte, ist dieses nun nur noch Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen vorbehalten. 

Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich lediglich dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Diese Veranstaltungen dürfen also weiterhin durch Landjugenden, Schützenvereinen o.ä. durchgeführt werden, nicht jedoch von Privatpersonen. 

Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die jedermann öffentlich zugänglich sein müssen. Ein Osterfeuer dient der Brauchtumspflege, nicht der Beseitigung von Pflanzenabfällen. 

Ein Osterfeuer/Brauchtumsfeuer kann beim Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf durch Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine angemeldet werden. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Des Weiteren ist die derzeitige anhaltende Trockenheit zu beachten. Dadurch besteht erhöhte Brandgefahr. Maßnahmen zur möglichen Brandbekämpfung sollten vorgehalten werden (z.B. geeignete Löschmittel). Außerdem sollte auf Abstände zu Gebäuden und Wäldern geachtet werden. Erhöhte Wachsamkeit ist erforderlich. Dazu gehört z.B. auch das Feuer und die Windrichtung genau zu beobachten.