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Neues Förderprogramm für die Gestaltung von Gebäudefassaden in Freckenhorst 2025

Foto: pixabay.de

Eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Gestaltung von Gebäudefassaden in Freckenhorst ist jüngst im Stadtentwicklungs-ausschuss der Stadt Warendorf beschlossen worden. Wer Gebäude im Freckenhorster Ortskern besitzt, kann für das Jahr 2025 Unterstützung bei der Gestaltung beantragen.

Über das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ führt die Stadt Warendorf derzeit bereits verschiedene Maßnahmen in Freckenhorst durch, um den Ortskern als attraktives und funktionales Zentrum zu stärken. Ein weiterer Baustein, um den Freckenhorster Ortskern attraktiver zu gestalten, soll das neue Förderprogramm sein, das in einem festgelegten Geltungsbereich gilt. Insgesamt 35.000 Euro an Fördermitteln stehen über das Bundesförderprogramm und das „Förderprogramm der Stadt Warendorf für die Sanierung von Fassaden in Freckenhorst“ für das Jahr 2025 zur Verfügung. Damit sollen Anreize für private Eigentümerinnen und Eigentümer geschaffen werden, in die gestalterische Aufwertung ihrer Gebäude zu investieren. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der gewachsenen historischen Struktur des Ortskerns und die Verschönerung des Stadtbildes durch die Sanierung von Fassaden.

Aufgelegt wird das Förderprogramm analog zu dem bekannten Fassaden- und Hofprogramm der Warendorfer Altstadt. Die Mittel werden nach zeitlicher Reihenfolge des Eingangs vollständiger und bescheidungsfähiger Förderanträge vergeben. Der Förderhöchstbetrag beträgt 10.000 pro Gesamtmaßnahme, der Eigenanteil liegt bei mindestens 50 Prozent. Gefördert werden Erneuerungs- und Aufwertungsarbeiten am Äußeren von vorhandenen Wohn- und Geschäftsgebäuden. Dies sind insbesondere vorbereitende Arbeiten wie Gerüststellung, die Reinigung und Instandsetzung von Ziegel- und Natursteinfassaden, die Gestaltung und Instandsetzung von Putzfassaden, die Wiederherstellung und Renovierung von Fachwerkfassaden, der Rückbau von Fassadenverkleidungen, das Wiederherstellen oder Ergänzen gliedernder Fassadenelemente, Neueinbau von geteilten Holzfenstern und Türen in historischer Anmutung oder der Anstrich von Holzfenstern, -türen und –toren. Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch mit dem von der Stadt beauftragen Architekten, der an den nachfolgenden Terminen für ein Beratungsgespräch vor Ort zur Verfügung stehen wird: jeweils montags am 21.10.2024, 18.11.2024. und  16.12.2024.

Weitere Informationen zum Förderprogramm im Internet: 

https://www.warendorf.de/wirtschaft-arbeit/planen-bauen-wohnen/stadtplanung/ortsteilentwicklung/fassadenprogramm-freckenhorst.html.