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Neues Impfangebot des Kreises Warendorf

Der Kreis Warendorf plant am Samstag, 12. November, zwischen 10.00 und 14.00 Uhr (letzter Einlass 13.30 Uhr) eine Corona-Impfaktion im Kreishaus (Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf) für Personen ab 12 Jahren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Impfangebot bezieht sich auf Auffrischungsimpfungen (1. und 2. Auffrischung). Eine Grundimmunisierung ist ebenfalls möglich. Wer sich erstmals impfen lässt, muss die zweite Impfung allerdings bei einem niedergelassenen Arzt oder einer anderen Impfstelle vornehmen lassen.

Die Impfungen werden nach den geltenden Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) verabreicht. Die 2. Auffrischungsimpfung ist lediglich für Personen über 60 Jahre oder Personen unter 60 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen oder aus medizinischen oder pflegerischen Berufen vorgesehen. Personen unter 60, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, kann durch den Kreis Warendorf keine Impfung verabreicht werden. Bei besonderen Krankheitskonstellationen empfiehlt der Kreis, sich beim behandelnden Arzt impfen zu lassen.

Zwischen der 2. Auffrischungsimpfung und der letzten Impfung oder Infektion sollten mindestens sechs Monate vergangen sein. Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten (z.B. 3 Impfungen und 1 Infektion), wird i.d.R. keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Für die Auffrischungsimpfungen wird der an Omikron-angepasste Impfstoff Comirnaty (BA.4-5) der Firma BioNTech zur Verfügung stehen.

Denken Sie bitte daran, ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis), die elektronische Gesundheitskarte (sofern vorhanden), den Impfausweis (sofern vorhanden) und ggf. eine Arbeitgeberbescheinigung oder ein ärztliches Attest mitzubringen. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie unter www.kreis-warendorf.de/impfung . (Kreis Warendorf)