Der von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossene Kultur-Lockdown hätte nicht zur Schließung der Musikschulen führen müssen, hätte man sie den Schulen gleichgestellt, die weiterhin arbeiten. Doch die neue Coronaschutzverordnung des NRW-Gesundheitsministeriums sieht ausdrücklich vor, dass ab Montag, den 2. November die Musikschulen schließen müssen (Coronaschutzverordnung vom 30.10.20, §7 Abs. 1 Satz 2 und 3).
Am Nachmittag des 29. Oktober haben sich der Verband der Musikschulen und der Landesverband der Musikschulen in NRW an Ministerpräsident Laschet und die kulturpolitischen Sprecher von vier Landtagsfraktionen gewandt, dann auch der Vorsitzende des Kulturrats NRW Gerhart Baum und der Präsident des Landesmusikrats NRW Reinhard Knoll. Letztere ersuchten auch Gesundheitsminister Laumann sowie Kulturministerin Pfeiffer-Poensgen, dass die Musikschulen offenbleiben müssen, um die Kontinuität kultureller Bildung zu gewährleisten.
NRW steht mit diesem Verbot in Deutschland bislang allein da.