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Perspektiven für das Friseurhandwerk – Daldrup und Friseur-Innung im digitalen Austausch über aktuelle Herausforderungen

Am 1. März dürfen Friseure wieder öffnen. Dennoch ist die Branche in großer Sorge. Die Monate des Lockdowns und die anhaltende Unsicherheit tragen zur Besorgnis bei. Der SPD -Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup und die in Beckum ansässige Friseur-Innung im Kreis Warendorf trafen sich zu einem digitalen Austausch, um die aktuellen Herausforderungen zu diskutieren. Ebenfalls nahm der SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Beckum, Felix Markmeier-Agnesens, an der Diskussion teil.

Friseur-Obermeister Ulrich Saamen, Obermeister der Friseur-Innung im Kreis Warendorf, schilderte zu Beginn die Lage so: „Für über 80.000 Friseurgeschäfte mit über 240.000 Beschäftigen ist die Situation schwierig. Der aktuelle Lockdown ist der Branche nicht gut bekommen. Die Überbrückungshilfe II, die Unternehmen mit Umsatzeinbußen von mindestens 30% helfen sollte, konnte oft nicht beantragt werden, weil in den Sommermonaten zu viel Umsatz gemacht wurde. Zudem mussten vielerorts Fördermittel zurückgezahlt werden. Auch das Abwandern vieler Friseure und Kunden in die Schwarzarbeit ist ein großes Risiko.“

Timo Strothmeier und Silvia Lömke, Friseurmeister/innen aus Beckum bzw. Sendenhorst, forderten klare Perspektiven und betonten die vorbildliche Umsetzung von Hygienekonzepten im Friseurhandwerk.

Bernhard Daldrup, der selbst aus einer Handwerkerfamilie stammt, merkte an, dass die neue Überbrückungshilfe III einen Beitrag zur Verbesserung leisten soll: „Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat bereits die Bazooka herausgeholt. Nun müssen das Bundeswirtschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium in NRW, das in der Vergangenheit enorme Fehler bei Umsetzung gemacht hat, dafür sorgen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“

Frank Brormann, Friseurmeister aus Oelde, erläuterte die Problematik, dass bisherige Corona-Hilfen nicht berücksichtigten, dass Lebenshaltungskosten der Betriebseigentümer gedeckt werden müssen. „Im Gegensatz zu den Angestellten können wir kein Kurzarbeitergeld beantragen“, so Brormann.

Er schlug vor, dass ein kalkulatorischer Meisterlohn, der sich an Tarifen orientiert, als Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld herangezogen werden könne. Zudem müsse auch nachhaltig die Voraussetzung geschaffen sein, dass in den Betrieben weiter ausgebildet werde. Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 7% für Friseurdienstleistungen würde ebenfalls Entlastung in der angespannten Situation schaffen.

Daldrup zeigte zwar Verständnis für diese Forderung, angesichts der vielfältigen Wünsche an die Mehrwertsteuer gab er ihr aber wenig Chancen. Allerdings sei erst gerade die Mehrwertsteuer für Speisen im Gastronomiebereich verlängert worden.
Zu den diskutierten Themen bot der Abgeordnete eine erneute digitale Gesprächsrunde im April an, um Fortschritte und Herausforderungen zu besprechen.


Bild: Ann-Kristin Erdmann