Regeln rund um das Silvesterfeuerwerk: Verletzungsgefahr, Lärmbelästigung und Umweltbelastung durch Feinstaub – Risiken der Böllerei.
Damit das Silvesterfeuerwerk nicht von Unfällen oder Verletzungen überschattet wird, appelliertdas Ordnungsamt Telgte für ein rücksichtsvolles Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die Stadtverwaltung macht außerdem darauf aufmerksam, dass ein Feuerwerk immer auch mit einer Lärmbelästigung und einer Belastung der Umwelt verbunden ist. In der Silvesternachtkommt es regelmäßig zu einer stark erhöhten Feinstaubkonzentration in der Luft, die auch die Gesundheit der Bevölkerung belastet. Grundsätzlich gilt: Maß halten, das Risiko abschätzen und Rücksicht nehmen.
Vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember 2025 findet der diesjährige Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (z. B. Silvesterraketen und Feuerwerksbatterien) für das Silvesterfest 2025 statt. Die Abgabe darf dabei nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur zu Silvester und am Neujahrstag eines jeden Jahres erlaubt. Generell verboten ist auch an diesen Tagen das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Häuser mit hohem Holzanteil, Tankstellen und Gebäuden und Anlagen, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werde, so z. B. Bauern- oder Reiterhöfe, Scheunen, Recyclinghöfe etc. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Besondere Rücksicht ist auch auf Photovoltaikanlagen zu nehmen, damit diese nicht durch Feuerwerkskörper beschädigt werden.
Von Privatpersonen darf nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk der Kategorie F2, das ein CE-Zeichen und eine Registriernummer trägt, verwendet werden. Nur professionelle Feuerwerker dürfen Feuerwerke anderer Kategorien abbrennen.
Oberstes Gebot beim Silvesterfeuerwerk ist die Rücksichtnahme auf andere Menschen, Tiere und Gebäude. Das bedeutet, dass die gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude verboten ist.
Für Tiere ist das „Böllern“ häufig eine Belastung. Knallgeräusche und Lichtblitze wie beim Feuerwerk können Heim- und Wildtiere verängstigen und stressen. Besonders betroffen sind Fluchttiere wie Rehe oder auch Zugvögel. Sie versuchen zu fliehen und verbrauchen dabei wichtige Energiereserven. Alle Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise auf vergleichsweise leise Alternativen setzen oder sich auf der Straße zusammentun, um nicht überall eigene Feuerwerke zu zünden, tragen auch zum Tierschutz bei.
Die Stadtverwaltung weist zudem daraufhin, dass das Aufräumen nach dem Silvesterfeuerwerk Ehrensache sein sollte. Wer zum Jahreswechsel gefeiert hat, sollte selbstverständlich am nächsten Morgen die Reste des Feuerwerks beseitigen.

