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Reinhold Sendker MdB zu Besuch in den „Freckenhorster Werkstätten“

Kreis Warendorf/Freckenhorst. Das Bundeskabinett hat am 28. Juni dieses Jahres den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz beschlossen. Im Herbst beginnen die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) nutzte jetzt die Gelegenheit, sich vor Ort über die Resonanz zum Gesetzentwurf zu informieren: in den Freckenhorster Werkstätten traf er sich mit dem Vorstandsvorsitzenden Herbert Kraft und Geschäftsführer Antonius Wolters, sowie Monika Rüschenbeck (Angehörigenbeirat), Wilhelm Büker (Werkstattbeirat) und Franz-Josef Harbaum (Förderverein) zum Gespräch.

Sendker hatte im Vorfeld zu dem Gesetzentwurf bereits mehrfach die Freckenhorster Werkstätten besucht und sich über deren Arbeit und die allgemeine Situation von Menschen mit Behinderung informiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei jetzt der richtige Zeitpunkt, um über konkrete Auswirkungen zu sprechen. Dies sei ihm ein besonderes Anliegen: „Es ist mir wichtig, vor Ort mit den direkt Betroffenen zu sprechen und zu hören, welche Schwachstellen der Entwurf hat, insbesondere für die Werkstätten. An welcher Stellschraube müssen wir nachbessern, an welcher Stelle muss ich in Berlin ansetzen und aktiv werden?“, so Sendker.

Zentrale Gesprächsthemen waren der Ausbau des Zugangs auf den ersten Arbeitsmarkt, Verbesserung von Beratung und Assistenz und die neuen Grenzen für Einkommen und Vermögen. Das bisherige System gelte als überholt und werde von Betroffenen vielfach als „Armutsfalle“ betrachtet. Die derzeitige Heranziehung von Einkommen und Vermögen der Ehe- und Lebenspartner sei praktisch als „Eheverbot“ zu bewerten, da der Schritt vor den Altar aufgrund der finanziellen Konsequenzen gut bedacht sein wolle. Damit sei nach dem jetzigen Entwurf ab dem Jahr 2020 Schluss: Einkommen und Vermögen der Partner werden dann nicht mehr herangezogen. Auch was das Vermögen der Betroffenen angeht, sehe der Entwurf deutliche Verbesserungen vor: der Freibetrag werde von jetzt 2.600 Euro auf zunächst 27.600 Euro ab 2017 und 50.000 Euro im Jahr 2020 erhöht. Werkstattmitarbeitern werde künftig durch eine Erhöhung des Freibetrags von 25 % auf 50 % mehr vom Werkstattentgelt zur Verfügung stehen. Zudem werde es in Werkstätten eine Frauenbeauftragte geben. Diesen Punkt bewerteten die Gesprächsteilnehmer übereinstimmend als äußerst positiv, da Frauen mit Beeinträchtigung besonders häufig Opfer von Gewalt würden. Des Weiteren sei im Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung von Mitwirkung und Mitbestimmung der Werkstatträte erzielt worden.

Monika Rüschenbeck, stellvertretende Vorsitzende des Werkstattbeirates, brachte einige Sorgen der Eltern und Angehörigen zum Ausdruck: Leistungen aus der Pflegeversicherung seien auch weiterhin für behinderte Menschen gedeckelt. Zudem sei unklar, ob der Kindergeldanspruch für behinderte Kinder auch weiterhin über das 25. Lebensjahr hinaus bestehe.

Antonius Wolters Geschäftsführer der Freckenhorster Werkstätte stellte infrage, ob die neue „Gesamtplankonferenz“ wirklich besser sei, als das bisherige Fachausschussverfahren. Hier bestünde die Gefahr, dass der Zugang zur Werkstatt für behinderte Menschen erschwert werde. Ob neue Anbieter im Bereich der Arbeit und der beruflichen Bildung die gleichen Standards erfüllen wie anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sei zumindest fraglich.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und bereits 2017 in Kraft treten. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, Menschen mit Behinderung aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Gesprächsteilnehmer waren sich abschließend einig, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen großen Schritt in die richtige Richtung darstelle.