Beelen. Für die nächste Legislaturperiode vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden wieder Schöffinnen und Schöffen gesucht, um an der Seite von hauptamtlichen Richterinnen und Richtern über Recht und Unrecht zu befinden. Hierzu haben die Kommunen Vorschlagslisten aufzustellen. Es gibt Listen für Erwachsenenstrafsachen und für Jugendstrafsachen. Die Wahl selbst erfolgt durch einen Ausschuss beim Gericht. Besondere Rechtskenntnisse müssen die angehenden Schöffinnen und Schöffen nicht nachweisen. Das Amt kann jedoch nur von Personen ausgeübt werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz in Beelen haben. Weiterhin müssen sie zu Beginn der Legislaturperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet haben und jünger als 70 Jahre alt sein. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ansonsten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Interessierte können sich bis zum 10. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung (Frau Knappheide) unter der Rufnummer 02586 / 887- 33 oder unter wahlamt@beelen.de melden. Nähere Informationen stehen auch im Internet unter der Rubrik: www.schoeffenwahl.de zur Verfügung.