„Hat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Auswirkungen auf unsere Selbsthilfegruppe?“ Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Treffens, zu dem das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf alle Selbsthilfegruppen im Kreis eingeladen hatte. Gesundheitsdezernentin Brigitte Klausmeier begrüßte 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Warendorfer Kreishaus.
Seit Mai 2018 gilt in der europäischen Union ein einheitliches, zum Teil neues Datenschutzrecht. Gerade viele Selbsthilfegruppen sind bei der Umsetzung der Anforderungen der sog. DS-GVO häufig verunsichert. So können z.B. Teilnehmerlisten, die zur Organisation der Gruppenarbeit oder zur Terminbekanntgabe geführt werden, oftmals sehr sensible Daten vorhalten.
Die Fachkräfte der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis, Christiane Vollmer und Sabine Tenambergen, sowie Gesundheitsplanerin Petra Lummer freuten sich daher, den Gesundheitswissenschaftler und Juristen Uwe Ohlrich von der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld zu einem Vortrag begrüßen zu können. Er erklärte alle wesentlichen Bestandteile des neuen Gesetzes und betrachtete die Umsetzung aus der Sicht der Selbsthilfe. Sein Ziel war es, den ehrenamtlichen Selbsthilfeaktiven Mut zu machen, den Datenschutz in ihrer Gruppe zu beachten und umzusetzen. „Hierbei ist der verantwortungsvolle Umgang besonders wichtig“, so Ohlrich.
Aktuell gibt es 88 aktive Selbsthilfegruppen im Kreis Warendorf, die direkt der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zuzuordnen sind. Bei Interesse sind Informationen zum Thema Datenschutz auf der Homepage der Selbsthilfe-Kontaktstelle www.selbsthilfe-warendorf.de abrufbar.
Begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Selbsthilfegruppentreffens im Kreishaus: Gesundheitsdezernentin Brigitte Klausmeier (4.v.l., Kreis Warendorf), Sabine Tenambergen (9.v.l.) und Christiane Vollmer (7.v.r., Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis Warendorf), Julia Stegt, (9.v.r., Kreisgruppengeschäftsführerin Der Paritätische) sowie Gesundheitsplanerin Petra Lummer (3.v.r., Kreis Warendorf). – (Foto: Kreis Warendorf).