In der vergangenen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 06.10.2020 wurde der Ausschuss seitens der Verwaltung über die aktuelle Flüchtlingssituation innerhalb der Gemeinde informiert.
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes NRW (FlüAG) hat die Gemeinde Beelen bisher eine Erfüllungsquote von 81 % zu verzeichnen. Somit ist die Gemeinde verpflichtet 4 weitere geflüchtete Personen (im lfd. Asylverfahren oder Geduldete) aufzunehmen.
Zusätzlich ergibt sich für jede Kommune aber auch noch eine Aufnahmeverpflichtung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung. Hierunter fallen anerkannte Personen mit einer Wohnsitzauflage.
Aktuell ist diese Quote für Beelen nur zu 45 % erfüllt. Eine Aufnahmeverpflichtung besteht daher noch für 81 Personen.
Insgesamt ist die Gemeinde Beelen somit gesetzlich verpflichtet, noch 85 Personen aufzunehmen. Dieser Pflichtauftrag könnte derzeit nicht erfüllt werden, da der allg. Wohnungsmarkt in Beelen die Umsetzung dieser Regelungen erschwert.
Aktuell hat die Gemeinde Beelen für die Unterbringung von Geflüchteten die Unterkünfte Beilbach 8 (Belegung mit 17 Pers.) und Warendorfer Straße 8 (Belegung mit 19 Pers.), wovon eine Wohnung als Obdachlosenunterkunft genutzt wird.
Zusätzlich sind im Laufe der vergangen 5 Jahre viele Wohnungen angemietet worden.
Mittlerweile sind 20 Wohnungen angemietet, in denen insgesamt 65 Personen leben.
In der Summe werden daher 101 Personen im Fachbereich Bürgerdienste, Aufgabengebiet Asyl/Integration, betreut.
Die Aufnahmekapazität in den Unterkünften ist ausgereizt. Maximal 22 Plätze für Einzelpersonen könnten noch belegt werden. Hierfür müssen aber auch die unterschiedlichen Geschlechter bei der Verteilung der freien Plätze berücksichtigt werden (Trennung durch Männer- und Frauen-WG’s).
Dafür müssen aber auch in den Zimmern je 2 Personen untergebracht werden, was in der aktuellen Corona-Situation bedenklich ist und zudem auch ein hohes Konfliktpotential birgt.
Im Jahr 2020 hat die Gemeinde bisher 8 Personen nach dem FlüAG sowie 21 anerkannte Personen zugewiesen bekommen.
Die Pflichtaufgabe beinhaltet neben der Organisation und Verwaltung auch Kosten, die die Gemeinde tragen muss.
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalten Kommunen monatlich 866,00 € pro Person.
Hierbei werden allerdings ausschließlich Personen im laufenden Asylverfahren berücksichtigt.
Für Personen, die im Besitz einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) gem. § 60 a AufenthG sind, werden ab dem 4. Monat nach der Ersterteilung der Duldung die Geldzuweisungen des Landes (866,00 € p. P.) eingestellt.
24 Geduldete sind in der Gemeinde Beelen gemeldet. Für 13 Personen davon fallen monatliche Kosten i.H.v. ca. 7.200 € an, die die Gemeinde Beelen selbst tragen muss. Die weiteren 11 Personen erzielen durch ein Arbeitsverhältnis eigenes Erwerbseinkommen und können sich damit selbst unterhalten.