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Trauungen wieder im „Normalbetrieb“

Foto: pixabay.de

Die Coronapandemie hat für sehr lange Zeit das gesamte gesellschaftliche Leben stark eingeschränkt. Hiervon war auch das Standesamt der Stadt Warendorf betroffen. Seit der letzten Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW sind in diesem Bereich nun einige Lockerungen in Kraft getreten.

Auch für das Standesamt Warendorf hat es während der Coronapandemie verschiedenste Vorgaben gegeben, wie bei einer Trauung zu verfahren ist. Zu Beginn der Pandemie wurden diverse Absprachen zwischen den Kommunen im Kreis Warendorf getroffen um hier kreiseinheitlich zu verfahren. Die aktuelle Coronaschutz-Verordnung des Landes sieht für den Bereich der standesamtlichen Trauung folgende Voraussetzungen vor:

So können heute wieder sämtliche vorhandenen Besucherstühle in den jeweiligen Trauzimmern belegt werden. Während der Trauung wird kein Mund-Naseschutz benötigt, lediglich beim Betreten und Verlassen eines Gebäudes / eines Raumes muss die Maske getragen werden. Das einladende Brautpaar ist verpflichtet die sog. einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Ähnlich wie in einer Gaststätte ist eine Liste der anwesenden Gäste zu führen. Auch für einen Sektempfang dürfen weitere Gäste geladen werden. Veranstaltungen aus herausragendem Anlass z.B. Hochzeit mit bis zu 150 Personen sind vom Gesetzgeber aktuell zugelassen worden. Dies trifft selbstverständlich auch auf die standesamtliche Trauung zu.

Derzeit ist der Terminkalender für das Standesamt bereits gut gefüllt. Einige Termine, auch für die neuen sog. Candle Light Trauungen an den Adventswochenenden, stehen noch zur Verfügung. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes Warendorf per E-Mail: Teamstandesamt@warendorf.de oder telefonisch unter 02581-541341 gerne zur Verfügung.