Betriebskosten: Abrechnung muss bis zum 31. Dezember vorliegen
Für Vermieter tickt die Uhr: Wer die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnet, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres in den Briefkasten des Mieters bekommen. Darauf macht Haus & Grund Warendorf e.V. aufmerksam. […]