In der Warendorfer Altstadt kein Feuerwerk zum Jahreswechsel
Zum Schutze der Altstadt bleibt – wie aus den Vorjahren bekannt – in der Warendorfer Altstadt das Verbot zum Abbrennen von Raketen und Böllern bestehen. Es ist gesetzlich in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) […]