Verfahrenslotse: Neues Beratungsangebot für Kinder mit Behinderung und ihre Eltern

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Beratung und Begleitung bei der Antragsstellung und Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe – das ist die Kernaufgabe der Verfahrenslotsen in den Jugendämtern.

Die Beratung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und ihre Personensorgeberechtigten. Orientierung und Hilfestellung stehen dabei an erster Stelle. Denn: Oftmals ist es für Eltern von Kindern mit Behinderung gar nicht so einfach, den richtigen Weg durch die Vielzahl an Hilfemöglichkeiten und Anträgen zu finden.

Stefan Lutterbeck aus dem Amt für Jugend und Bildung ist seit dem 1. Januar als Verfahrenslotse aktiv. Mit seiner langjährigen Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfen und im allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes blickt er seiner neuen Aufgabe mit großer Begeisterung entgegen.

Ganz praktisch unterstützt Stefan Lutterbeck zum Beispiel bei komplizierten Anträgen und kann Kontakt herstellen zu wichtigen Ansprechpartnern und zuständigen Stellen – er ist der Lotse im Verfahren. Angesprochen wird er dabei vorwiegend von den Eltern. Aber auch Jugendliche könnten das Angebot in Anspruch nehmen.

Neben der Beratung gehören die Konzeptentwicklung für den Aufbau eines Beratungs- und Informationsnetzwerkes und die Erfassung und Analyse von Arbeitsprozessen und statistischer Daten im Zusammenhang mit Eingliederungshilfen zu den Aufgaben der Verfahrenslotsen. Seit dem 1. Januar sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ihren Einsatz nach §10b SGB VIII in allen Jugendämtern bundesweit vor.