Wahlbenachrichtigungskarten werden versendet

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In dieser Woche beginnt das Versenden der Wahlbenachrichtigungskarten zur Kommunalwahl, die am 13. September 2020 stattfindet. Eine mögliche Stichwahl ist für den 27.09.2020 vorgesehen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren, die bis zum 28.08.2020 mit Hauptwohnsitz in Warendorf gemeldet sind. Alle Wahlberechtigten erhalten in den kommenden Tagen eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 23. August 2020 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, wird gebeten, das Wahlbüro der Stadtverwaltung telefonisch (02581-541330 oder 02581-541331) darüber zu informieren.

Beantragung der Briefwahl

Wählerinnen und Wähler, die ihr Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen möchten oder können, sondern ihre Stimme im Vorfeld per Brief abgeben möchten, müssen diese Briefwahl bis spätestens Freitag, 11. September 2020 um 18.00 Uhr beantragen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wünschenswert ist die digitale oder schriftliche Beantragung:

  • Über die städtische Internetseite www.warendorf.de können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Wenn Sie den Online-Antrag vollständig ausgefüllt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen mit der Post zugeschickt.

  • Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Dazu muss die Wahlbenachrichtigungskarte sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben werden und in einem frankierten Umschlag per Post an die Stadtverwaltung gesendet werden. Die Informationen dazu finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Sie können mit der bereits ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte und Ihrem Personalausweis auch persönlich zum Briefwahlbüro kommen, um die Briefwahl zu beantragen. Das Briefwahlbüro öffnet am Montag, 17. August 2020.

Im Zuge der Infektionsschutzmaßnahmen in den Verwaltungsgebäuden wurden die Räume des Briefwahlbüros in diesem Jahr verlegt. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des linken Gebäudetrakts in den Zimmer 41 und 43 im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Warendorf an der Langen Kesselstraße 4-6. Es ist geöffnet von montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr. Es wird dringend darum gebeten, die Wahlbenachrichtigungskarte bereits zuhause auszufüllen und das Ausweisdokument bereitzuhalten. So können Warte- und Aufenthaltszeiten verringert werden.

Bürgerservice weiterhin nach Terminvereinbarung

Bereits seit März arbeitet die Stadtverwaltung Warendorf nach Terminvereinbarung, um im Bürgerservice sowohl für die Bürgerinnen und die Bürger als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sicherstellen zu können. Aus diesem Grund ist auch weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

  • Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro

Termine mit dem Bürgerbüro werden unter der Rufnummer 02581/54-1333 vereinbart.

  • Terminvereinbarung mit den übrigen Sachgebieten

Die Verwaltung ist telefonisch während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag, 14:00 – 16:00 Uhr unter der Rufnummer 02581/54-0 zu erreichen. Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per E-Mail oder die Durchwahlen der zuständigen Sachgebiete sind auf der Homepage unter www.warendorf.de/rathaus/buergerservice.html zu finden

In den Verwaltungsgebäuden gelten zu jeder Zeit die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung. Zudem werden zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher aufgenommen.