
Warendorf. Ein Wahlplakat des Landrats Dr. Olaf Gericke ist in der Nacht zu Dienstag Ziel einer mutwilligen Beschädigung geworden. Unbekannte haben das Plakat beschmiert – unter anderem wurde dem abgebildeten Politiker eine Augenklappe gemalt und mehrere Zähne übermalt, sodass er nun wie ein Pirat erscheint.
Was für manche wie ein harmloser „Jugendstreich“ wirken mag, ist in Wahrheit eine Straftat; hier handelt es sich um Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Plakat beschädigt, überklebt oder – wie in diesem Fall – bemalt wird: Jede vorsätzliche Veränderung, die den ursprünglichen Zustand beeinträchtigt, kann strafrechtlich verfolgt werden.
Wahlplakate gehören zum demokratischen Meinungsbildungsprozess. Wer diese beschädigt, greift nicht nur in unzulässiger Weise in den Wahlkampf ein, sondern begeht auch eine strafbare Handlung. Besonders im Vorfeld von Wahlen sei es wichtig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit haben, ihre Botschaften unbeeinträchtigt zu verbreiten.
Zudem kann eine solche Tat auch als Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung und Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewertet werden. Bei politisch motivierten Sachbeschädigungen kommen unter Umständen auch weitere Tatbestände wie eine „politisch motivierte Straftat“ in Betracht, was eine härtere strafrechtliche Bewertung nach sich ziehen kann.
Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass demokratische Prozesse und politische Fairness nicht durch Vandalismus untergraben werden dürfen. Wahlkampf darf kontrovers, aber niemals zerstörerisch geführt werden.
Foto: Berning