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Waldbrand am Urlaubsort – was tun?

Foto: pixabay.de
Verbraucherzentrale NRW erklärt, wann Reisende von gebuchten Reisen zurücktreten können:
In Südeuropa verursachen Hitze und Dürre aktuell Waldbrände extremen Ausmaßes. Von den verheerenden Auswirkunngen sind
auch Urlauber:innen betroffen, die während ihres Aufenthalts von den Bränden überrascht worden sind oder eine Reise in betrof-
fene Regionen gebucht haben. Welche Stornierungsrechte Reisende bei Waldbränden oder anderen Naturkatastophen, wie Erdbe-
ben oder Vulkanausbrüchen, haben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Rücktritt von einer Pauschalreise
Haben Reisende eine Pauschalreise gebucht, können sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außerge-
wöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände liegen bei Ereignissen vor, die wederReisende noch
Reiseveranstalter durch Vorkehrungen kontrollieren oder vermeiden können. Dazu zählen neben Naturkatastrophen auch politische Unruhen
oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit.
 
Abbruch der Pauschalreise
Geraten Reisende während ihres Aufenthalts vor Ort in eine Krisensituation und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, können
sie den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Für die genutzten Reise-
leistungen behält der Veranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise,
so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen dabei zulasten des Reiseveranstalters.
Fortsetzung der Pauschalreisen
Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern. Dies ist vom Einzelfall abhängig und etwa
dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard ent-
sprechen oder sogar ganz ausfallen. Verbraucher:innen ist insgesamt zu empfehlen, sich mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen
und die aktuelle Lage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu besprechen.
Rundreisen
Auch eine als Pauschalreise gebuchte Rundreise kann kostenlos storniert werden, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durch-
eführt beziehungsweise entscheidende Reiseziele nicht angefahren werden können. Fällt nur ein kleiner Teil des Programms aus, ist dies höch-
stens ein Reisemangel, für den Reisende den Buchungspreis mindern können.
Nachteile bei Buchung von Einzelleistungen
Wer Reiseleistungen, wie Flug oder Unterkunft, einzeln gebucht hat, ist nicht zahlungspflichtig, wenn die Leistungen nicht erbracht werden.
Solange eine individuell gebuchte Unterkunft jedoch zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz
des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt rechnen, wenn sie von der Reise absehen möchten. Bei Unterkünften, die
direkt bei Eigentümer:innen im Ausland gebucht wurden, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Wird ein Flug annulliert, haben
Fluggäste die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt.
 
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nützt bei derartigen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nichts, da ein solches
Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart ist und sie daher in der Regel nicht einspringt. Sie sichert zum Beispiel das Risiko
des Reisenden ab, vor oder während der Reise zu erkranken. Sie zahlt aber auch bei anderen Umständen, wenn zum Beispiel ein erheblicher
Schaden am Eigentum des Versicherten entstand oder wenn ein naher Angehöriger stirbt.
Weiterführende Infos und Links:
Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen Musterbriefe zur Kündigung einer Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vor und nach Reiseantritt zur Verfügung unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10380
Rechtliche Beratung rund um … bietet die Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung unter 02382 9613101 in Ahlen oder 02581 531313 in Warendorf oder per email

https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/ahlen