Zum 1. Januar 2018 wird die Trägerschaft für die katholischen Friedhöfe in Freckenhorst (Westernfelder Straße und Gänsestraße) sowie in Milte (Hesselstraße/Hesselbrink) auf die Stadt Warendorf übergehen. Nachdem der Rat der Stadt Warendorf entsprechende Beschlüsse bereits in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 gefasst hat, haben die Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius und St. Lambertus und die Katholische Kirchengemeinde Ss. Bartholomäus und Johannes d.T. sowie die Stadt Warendorf die Verträge zur Übertragung der Friedhöfe in das Eigentum der Stadt Warendorf geschlossen.
Zum Jahreswechsel wird die städtische Friedhofssatzung dann auch für die bis dahin katholischen Friedhöfe gelten. Bestattungen erfolgen dann ausschließlich nach den Bestimmungen, die auch für die übrigen Friedhöfe in städtischer Trägerschaft gelten.
Hintergrund des Wechsels der Trägerschaft ist insbesondere der gestiegene Aufwand in der Friedhofsverwaltung. Rechte und Pflichten aus bereits bestehenden Grabnutzungsverträgen gehen unverändert auf die Stadt Warendorf über, diese verantwortet künftig den weiteren Betrieb der Friedhöfe einschließlich der Ermöglichung weiterer Bestattungen. Nach Übernahme der Friedhöfe steht die Friedhofsverwaltung im Baubetriebshof der Stadt Warendorf unter der Rufnummer 02581-541675 für alle Fragen zum Bestattungswesen zur Verfügung.