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Wegfallende Einkünfte aufgrund Corona können Wohngeldanspruch auslösen

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Wenn Mieter oder Eigenheimbesitzer wegen der Corona-Pandemie ihre Wohnkosten nicht mehr tragen können, kann das Wohngeld helfen. Haus & Grund Warendorf e.V. weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen (als bisher einziges Bundesland) seinen Bürgern schon seit Januar die Möglichkeit bietet, ihren eventuellen Anspruch auf Wohngeld online zu berechnen und sogar direkt online einen Wohngeldantrag zu stellen. Die Webadresse lautet www.wohngeldrechner.nrw.de.“

Werner Schweck, Pressesprecher von Haus & Grund Warendorf erläutert hierzu: “Das Wohngeld fließt als Mietzuschuss an Mieter und als Lastenzuschuss an selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer“. Er empfiehlt: „Wer durch Corona Einkommenseinbußen hat, sollte auf jeden Fall den Wohngeldrechner nutzen und ermitteln, ob er anspruchsberechtigt ist.“ Gerade für Mieter sei das die bessere Lösung, als die Miete schuldig zu bleiben: „Wer die Miete wegen der Corona-Pandemie nicht fristgerecht bezahlen kann, muss sie bis spätestens Juni 2022 inklusive Verzugszinsen nachzahlen. Wohngeld zu beziehen und die Miete weiterhin zu zahlen ist also die günstigere Alternative.“

Ebenso bietet es sich an, in diesen Fällen zunächst bei der örtlichen Kommune nachzufragen, ob ein Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss besteht. Dies legt beispielsweise die Stadt Warendorf nahe. Sie verweist darauf, dass Onlineanträge vom Land NRW an die Kommune weitergeleitet werden. Hierbei stellt die Wohngeldbehörde dann oft fest, dass der Online-Rechner gut unterstütze aber in Einzelfällen falsche Daten eingegeben wurden und oftmals viele Unterlagen nachgefordert werden müssen. „Hier beraten wir gerne telefonisch oder per Mail schon vor der Antragstellung. So können Grundlagen fundiert geklärt werden“, so Jörg Stenkamp von der Wohngeldbehörde der Stadt Warendorf.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.

siehe:

www.hausundgrundwarendorf.de

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.