Die Situation im Bürgerbüro Warendorf ist zurzeit angespannt, die Wartezeiten für Termine sind länger als gewohnt. Die Verwaltung arbeitet derzeit unter Hochdruck an einer Lösung der aktuellen Problematik.
Die Vorlaufzeiten für einen Termin im Bürgerbüro sind derzeit länger als gewohnt: aktuell werden Termine für Juli vergeben. Für Bürger*innen mit kurzfristigen Anliegen nicht optimal.
„Es kommen derzeit verschiedene Faktoren zusammen, die zur aktuellen Situation beitragen“, weiß Jens Schembecker, Leiter des Bürgerbüros. Zwei neue Kolleg*innen befänden sich derzeit noch in der Einarbeitungsphase, sodass die Bearbeitung gewisser Vorgänge etwas mehr Zeit in Anspruch nehme, als dies bei erfahrenen Mitarbeitenden der Fall ist. Hinzu kommt der Langzeitausfall eines erkrankten Teammitglieds, sodass die zahlreichen Anliegen aus der Bürgerschaft aktuell mit geschwächter Mannschaft gestemmt werden.
Auch die telefonische Erreichbarkeit des Bürgerbüros stand zuletzt in der Kritik. „Durch eine interne Umstrukturierung wird es uns zeitnah möglich sein, mehr Anrufe entgegennehmen zu können und so die telefonische Erreichbarkeit zu verbessern“, zeigt sich Jens Schembecker optimistisch. Sollte ein*e Sachbearbeiter*in telefonisch nicht erreichbar sein, werden Anrufer*innen künftig an die Telefonzentrale der Stadtverwaltung geleitet, dort wird ihr Anliegen sowie eine Rückrufnummer aufgenommen. Alternativ können Bürger*innen auch eine E-Mail mit ihrem konkreten Anliegen, den vollständigen Angaben zur Person (Name und Geburtsdatum) sowie einer Rückrufnummer an TeamBuergerbuero@warendorf.de schicken. In beiden Fällen kontaktiert das Bürgerbüro die jeweiligen Bürger*innen telefonisch zur Vereinbarung eines Termins.
Um auch kurzfristige Anliegen bearbeiten zu können, hat die Stadt zusätzlich ein Kontingent für Sondertermine im Juni erstellt. „So schaffen wir es, mehr Termine als bisher zu vergeben und können besonders dringende Angelegenheiten zeitnah bearbeiten“, so Schembecker.
Die genannten Maßnahmen werden zur Entspannung der Situation beitragen. Doch um auch langfristig den Service für die Warendorfer*innen zu verbessern, arbeitet die Stadt bereits zusätzlich an der Optimierung des digitalen Serviceangebots.
Doch man müsse realistisch sein, wirft Jens Schembecker ein: „Bei der Menge der Anfragen in den letzten Wochen wird das Bürgerbüro es voraussichtlich trotz der genannten Maßnahmen nicht schaffen, alle Anfragen zeitnah zu klären.“ Zudem müssen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten die aktuell auch längeren Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden. Ein wichtiger Punkt, denn: Die Stadt registriert derzeit erheblich mehr Nachfragen und Anträge rund um Ausweisangelegenheiten.
Nicht verwunderlich, denn zwei wichtige Ereignisse beschäftigen die Warendorfer*innen in der nächsten Zeit: Impfen und Urlaub.
Ausweispflicht Corona-Impfung
Für die Corona-Impfung gilt: Impfberechtigte müssen zu ihrem Impftermin ihren Personalausweis mitbringen.
Zur Legitimation der Impfung muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden, wobei es jedoch keine Rolle spielt, ob das jeweilige Ausweisdokument abgelaufen ist oder nicht:
· Personalausweis
· Führerschein
· Reisepass
· Krankenkassenkarte
· Schwerbehindertenausweis
· ein anderer amtlicher Lichtbildausweis.
Ausweispflicht Urlaub
Urlaub muss nicht storniert werden, sollten Personalausweis oder Reisepass abgelaufen sein. Im innereuropäischen Ausland besitzt neben dem Reisepass auch der Personalausweis vollständige Gültigkeit. Ist der Reisepass nicht mehr gültig, kann auch einfach mit Personalausweis ins europäische Ausland sowie die Länder Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan gereist werden.
Sollte nun auch der Personalausweis abgelaufen sein, ist der Urlaub keineswegs in Gefahr. Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Doch Achtung bei Flugreisen in eines der entsprechenden Länder: Überprüfen Sie vorab die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline. Für die Beförderung ist die Fluggesellschaft zuständig, auch wenn zumeist die Einreisebestimmungen eines Landes mit den Beförderungsvorschriften einer Airline korrespondieren. So kann es sein, dass eine Fluggesellschaft abgelaufene Reisedokumente nicht akzeptiert und der Flug nicht angetreten werden kann.
Wem dieser Weg zu riskant ist, dem kann die Bundespolizei weiterhelfen: sie kann kurz vor der Abreise einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen – sozusagen einen Notausweis. Dienststellen der Bundespolizei finden sich in jedem Flughafen. Alternativ kann der Ausweis vorab auch online beantragt werden, das spart Zeit am Flughafen. Der Notausweis kostet für deutsche Reisende acht Euro. Er ist ausschließlich für die Dauer der Reise gültig. Weitere Infos dazu gibt es auf der Homepage der Bundespolizei, www.bundespolizei.de, in der Rubrik „Sicher auf Reisen“.