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„Höchst brisantes Urteil“ – „Arzneimittel keine beliebige Ware“

Apotheken im Kreis Warendorf: Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefährdet Arzneimittelversorgung in der Region – Deutsche Politik ist gefordert

Kreis Warendorf – „Ein höchst brisantes Urteil.“ So hat Apotheker Thomas Haddenhorst, Vorsitzender der Bezirksgruppe Kreis Warendorf des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bewertet. Danach soll die geltende deutsche Preisbindung für ausländische Versandapotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegen EU-Recht verstoßen, weil sie eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstelle. „Genau diese Beschränkung will der deutsche Gesetzgeber, weil Arzneimittel keine beliebige Ware sind“, sagte Haddenhorst.

Die deutsche Politik werde eingreifen müssen, um die bewährte und zuverlässige Arzneimittelversorgung zu schützen. Dies hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für den nun eingetretenen Fall bereits auf dem Deutschen Apothekertag am 12. Oktober in München angekündigt. Laut Haddenhorst ist ein generelles Versandhandelsverbot für Arzneimittel in Deutschland „eine europarechtskonforme Option“. Aus Berlin gibt es bereits bei CDU und SPD Signale für ein Arzneimittel-Versandhandelsverbot. „Das würde die Apotheken vor Ort, Patienten und Verbraucher schützen“, so Haddenhorst. Daher rechne man auch mit Unterstützung der lokalen Wahlkreisabgeordneten des Deutschen Bundestages.

Mit dem Urteil stehe „das flächendeckende Apothekennetz in allen Regionen Deutschlands auf dem Spiel“. Die Preisbindung sorge auch dafür, dass Medikamente nicht zu teuer werden, Krankenkassenbeiträge und Versicherungen bezahlbar bleiben. „Viele kleinere der rund 2.000 Apotheken in Westfalen-Lippe haben heute schon keinen wirtschaftlichen Spielraum mehr. Sie bieten allerdings ein Vollsortiment, beraten, stellen patientenindividuelle Arzneimittel her, leisten Nacht- und Notdienste. Wenn Versandhändler sich die Rosinen rauspicken dürfen, werden Apotheken und letztlich die Patienten die Folgen ausbaden müssen.“

Das Urteil bedeutet, dass ausländische Apotheken künftig wieder Boni an inländische Kunden gewähren dürfen, während für deutsche Apotheken das Boni-Verbot weiter uneingeschränkt gilt. Politisch gehe es nun darum, dass das deutsche Preisbildungssystem als bewährte Säule der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die inhabergeführte Apotheke vor Ort keinen Schaden nimmt.

(Foto: Tim Reckmann  / pixelio.de)