Aufgrund der aktuellen Lage hat die Stadt Warendorf bis zum 19.04.20 auch die Ausschusssitzungen sowie die Ratssitzung abgesagt.
Das bedeutet aber keinesfalls, dass in dem Zeitraum keine politischen Entscheidungen getroffen werden. Schließlich gibt es Entscheidungen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht aufgeschoben werden können, zum Beispiel wenn Fristen enden oder Angebote auslaufen. Die Handlungsfähigkeit der Stadt muss gewährleistet bleiben. Die Verwaltung steht dazu mit den Fraktionen in ständigem Austausch, um insbesondere mit Blick auf die derzeitige Ausnahmesituation in der Sache möglichst im Vorfeld Einigkeit zu erzielen.
Notwendige Entscheidungen werden als sog. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW gefasst. In der Praxis gestaltet sich das wie folgt: der Bürgermeister trifft gemeinsam mit nur einem Ratsmitglied die notwendige Entscheidung. Bei der nächsten Ratssitzung müssen die Dringlichkeitsentscheidungen, welche die beiden im Vorfeld getroffen haben, durch den Stadtrat nachträglich genehmigt werden.
Der Verwaltung und auch den Fraktionen ist es ein besonderes Anliegen, die politische Arbeit in der aktuellen Zeit möglichst transparent darzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen digital nachverfolgen können, welche Entscheidungen als dringlich bewertet und anschließend entschieden werden. Dazu wurde im Bürgerinformationssystem (https://sitzungsdienst.warendorf.de/sessionnetbi/infobi.php) ein fiktives Gremium eingerichtet: der Ausschuss „Dringlichkeitsangelegenheiten aufgrund des Corona-Virus“.
Um einen Überblick zu erhalten, welche Themen per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden, werden unter dem Ausschuss alle Sitzungsvorlagen aufgezeigt, über die nach gemeinsamer Einschätzung der Verwaltung und der Fraktionen per Dringlichkeitsbeschluss entschieden wird.