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Keine Großveranstaltungen bis Ende August 2020

Foto: Stadt Warendorf

Die Stadt Warendorf hat alle Anbieter von öffentlichen Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Warendorf über das geltende Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 informiert. Hintergrund ist, dass das Land NRW mit der aktuellen Coronaschutz-Verordnung nunmehr für die Zeit bis zum 31. August 2020 Klarheit für die meisten öffentlichen Veranstaltungen geschaffen hat. Nach der Landesregelung für NRW sind alle Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals sowie ähnliche Festveranstaltungen bis mindestens Ende August unzulässig.

Für alle Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 31. August 2020, die in der Coronaschutz-Verordnung nicht ausdrücklich aufgeführt werden, hat das Land geregelt, dass die Ordnungsbehörde diese bereits jetzt untersagen kann, wenn feststeht, dass die für den Infektionsschutz der Bevölkerung notwendigen Vorkehrungen nicht eingehalten werden können. Die Stadt geht jedoch davon aus, dass Vorabentscheidungen dazu derzeit zumeist noch nicht erforderlich sind. Unabhängig davon sei jedoch mit allen öffentlichen Veranstaltungen unabhängig von ihrer Größe vor dem Hintergrund von SARS-Cov2 (Covid-19) zurzeit ein gesundheitliches Risiko verbunden.

„Eine Aussage über Veranstaltungen ab Anfang September können wir zurzeit noch nicht treffen“, erklärt Bürgermeister Axel Linke. Es sei davon auszugehen, dass auch die Vorgaben des Landes zu gegebener Zeit den Umständen weiter angepasst würden.