Ab Montag gelten neue Regeln bei den Schnelltests. Dann können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen.
Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
– Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
– Verbraucher:innen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.
Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?
Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Wie teuer wird ein kostenpflichtiger Test?
Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.