Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, also Sonntag, den 15.05.2022 rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Warendorf eingehen.
Das Wahlamt der Stadt Warendorf erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 15.05.2022 um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Warendorf eingegangen sein müssen. Wer seine Briefwahlunterlagen noch zuhause hat und seine Stimme per Post abgegeben möchte, muss sich also beeilen.
Unter Berücksichtigung der möglichen Dauer von Postlaufzeiten und etwaigen Verzögerungen im Postlauf sollten die Unterlagen zügig zurückgeschickt werden. Es wird dringend empfohlen, die Wahlbriefe spätestens am Mittwoch, 11.05.2022 in den Briefkasten zu werfen.
Werden die Wahlbriefe erst am Samstag oder nach Leerung der Briefkästen am Freitag zur Post gegeben, ist eine rechtzeitige Zustellung bei der Stadt Warendorf nicht gewährleistet.
Die Erfahrung früherer Wahlen zeigt, dass einige Wahlbriefe erst nach dem Wahltag bei der Stadt eingehen. Zu spät eingetroffene Wahlbriefe können nicht mehr gezählt werden. Die Stadt empfiehlt daher, die ausgefüllten Wahlunterlagen im roten Wahlbrief direkt in den Hausbriefkasten des Verwaltungsgebäudes der Stadtverwaltung Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, in 48231 Warendorf einzuwerfen.
Der Einwurf am Hausbriefkasten ist bis Sonntag, den 15.05.2022 bis 18:00 Uhr möglich. Damit ist gesichert, dass die abgegebenen Stimmen bei der ab 18:00 Uhr stattfindende Auszählung berücksichtigt werden.
Kurzentschlossende können sogar noch bis Freitag, 13.05.2022, 18 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. In diesem Fall ist zu beachten, dass sich das Wahlbüro ab Freitagmittag 14 Uhr wieder in der Stadtverwaltung, Lange Kesselstraße 4-6, befindet.
In Ausnahmefällen können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Wahlberechtigte wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen können. In diesem Fall kann eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen abholen und den Wahlbrief dort, nach der Stimmabgabe durch die wahlberechtigte Person, bis 18 Uhr abgeben.