Ob eine Fahrerlaubnis für einen Pkw, für einen Lkw, für ein Motorrad oder für andere Fahrzeuge: Führerscheine bleiben im Kreis Warendorf weiterhin stark gefragt. Im vergangenen Jahr hat die Kreisverwaltung 7485 Fahrerlaubnisse neu ausgestellt, erweitert oder verlängert. Das entspricht in etwa genau dem Niveau der Vorjahre. Ebenfalls konstant ist die Zahl derjenigen Fahranfängerinnen und -anfänger, die sich für das begleitete Fahren mit 17 (BF 17) entschieden haben. 2016 erhielten 2479 Jugendliche eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das teilte die Führerscheinstelle des Kreises Warendorf mit.
Nach wie vor beliebt ist der Umtausch von alten Papier-Führerschienen gegen das aktuelle Plastikkarten-Modell. „Gerade wenn man einen Mietwagen im Ausland nutzen will, ist der Kartenführerschein vorteilhaft“, erläutert die Leiterin der Führerscheinstelle, Kerstin Butz. 1729 solcher Umtauschaktionen „Alt gegen Neu“ gab es im vergangenen Jahr, das sind 98 mehr als 2015. Erforderlich für den gebührenpflichtigen Umtausch des Papierführerscheins gegen eine Plastikkarte ist ein biometrisches Passfoto. Bei geplanten Fahrten im außereuropäischen Ausland empfiehlt sich ein internationaler Führerschein, der aber nur in Verbindung mit einem Kartenführerschein gültig ist. 2016 wurden im Kreis Warendorf insgesamt 1171 internationale Führerscheine als zusätzliche Dokumente ausgestellt – 22 mehr als im Vorjahr.
Insgesamt 163 Autofahrerinnen und -fahrern aus dem Kreis Warendorf ist im vergangenen Jahr der Führerschein entzogen worden. Hauptgründe dafür waren Fahrten unter Alkoholeinfluss bzw. Betäubungsmitteln, gesundheitliche Ursachen oder zu viele Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg. Nach dem 2014 eingeführten neuen Punktesystem erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis bei acht Punkten im Fahreignungsregister. Bereits ab vier Punkten muss die Führerscheinstelle Ermahnungen ausstellen. Im vergangenen Jahr war das im Kreis Warendorf 616 Mal der Fall. Ab sechs Punkten werden Verwarnungen ausgesprochen – 143 gab es im Jahr 2016. Sowohl Ermahnungen als auch Verwarnungen sind gebührenpflichtig.
Foto: Kreis Warendorf