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Ausländerbehörde des Kreises kontrolliert Personalien in Asylbewerberunterkünften

Regelmäßige Kontrollen in Unterkünften für Asylbewerber führt die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf durch. „Wir wollen feststellen, wer sich in den Einrichtungen aufhält und ob die angetroffenen Personen sich dort auch aufhalten dürfen“, sagte Landrat Dr. Olaf Gericke. Das Hauptaugenmerk bei den Kontrollen liegt auf den Gemeinschaftsunterkünften, die die 13 Städte und Gemeinden im Kreis betreiben.

Bei der Planung der Kontrollen sucht die Ausländerbehörde den Kontakt mit den Kommunen und fragt im Vorfeld nach, wo es vielleicht Probleme oder Unregelmäßigkeiten gibt. Die Sozialämter benannten dem Kreis 48 Gemeinschaftsunterkünfte, bei denen aus dieser Sicht ein Kontrollbedarf besteht.

Seit Juni 2017 hat die Ausländerbehörde 31 Unterkünfte in sieben Kommunen kontrolliert – und zwar in Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Wadersloh und Warendorf. Auch in den weiteren Städten und Gemeinden sind Kontrollen geplant. Bei der Vorbereitung teilen die jeweiligen Sozialämter der Kommunen Belegungsdaten und die Grundrisse der Unterkünfte mit. Auch wird üblicherweise ein Hausmeister oder ein anderer Ansprechpartner der Kommune hinzugezogen.

Bei den bisher durchgeführten Kontrollen in den Unterkünften gab es keine Auseinandersetzungen oder schwierige Situationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte reagierten gelassen auf die Kontrollen. Es wurden nur vereinzelt Personen angetroffen, die sich dort nicht aufhalten sollten. Es handelte sich um Asylbewerber aus anderen Kreisen bzw. Städten. Da sie jedoch eine uneingeschränkte Aufenthaltsgestattung für Deutschland hatten, war ein vorübergehender Aufenthalt im Kreis Warendorf unproblematisch, es wurden aber in den meisten Fällen Platzverweise erteilt. Polizeilich gesuchte Personen wurden bei den Kontrollen bislang nicht angetroffen.

Darüber hinaus wurden einige Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort nicht angetroffen. Gründe dafür waren in den meisten Fällen Arbeit oder Schulbesuch. Nur vereinzelt waren Personen nach Auskunft der Mitbewohner schon länger nicht mehr in der Unterkunft gesehen worden. Diese wurden dann durch die Kommune abgemeldet, damit noch laufende Asylverfahren gestoppt und eine polizeiliche Aufenthaltsermittlung in die Wege geleitet werden konnte.

Mindestens vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf sind bei den Kontrollen der Gemeinschaftsunterkünfte im Einsatz. – (Foto: Kreis Warendorf).