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Bebauungsplan: „Freckenhorster Straße, Münsterstraße, Emsstraße, Markt, Krickmarkt und Heumarkt“

(Foto: Archiv)

Die Warendorfer Altstadt mit ihrer mittelalterlich geprägten Struktur besitzt seit vielen Jahren eine Ausstrahlungskraft als Einkaufsstandort, die über die örtliche Versorgung hinausgeht. Kennzeichnend ist die organisch gewachsene Einkaufslage, insbesondere entlang der als Fußgängerzone ausgewiesenen Abschnitte der Münsterstraße und der Freckenhorster Straße sowie der kleinen Verbindungen rund um den Marktplatz. Im Einzelhandels – und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2018 wird die Altstadt als Einzelhandelsschwerpunkt und zeitgleich als Hauptzentrum der Stadt Warendorf eingestuft.

Insbesondere die historische Bebauung, die gepflegten Fassaden und Straßenräume und das außengastronomische Angebot begründen zudem eine hohe Aufenthaltsqualität, die weit über die Stadtgrenzen hinaus Bekanntheit genießt.

Warendorf fit für die Zukunft machen

Aufgrund des anhaltenden und nicht aufhaltbaren Strukturwandels insbesondere in Bezug auf die Bedeutung des Einzelhandels in Innenstädten, der auch Warendorf betrifft, muss durch eine langfristig ausgerichtete Stadtentwicklung auf die sich daraus ergebenden veränderten Anforderungen und Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Altstadt reagiert werden.

Früher reichten attraktive Geschäfte als alleinige Frequenzbringer für die Altstadt aus, während heutzutage zunehmend Events von Einzelhandel, Tourismus und Gastronomie die Frequenz in der Altstadt generieren müssen. Es ist daher umso wichtiger, die Einzelhandelslage mit zusätzlichen frequenzbringenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zu unterstützen und soziale, kulturelle sowie andere Einrichtungen zu haben, um so die Innenstädte als belebte Orte weiter zu entwickeln und den verbleibenden Einzelhandel zu stärken.

Jüngste Entwicklungen in der Altstadt zeigen jedoch, dass mittlerweile Eigentümerinnen und Eigentümer vermehrt planen, derzeit leerstehende Ladenlokale im Erdgeschoss in Wohnungen umzuwandeln. Im Ergebnis wird so der Zentrale Versorgungsbereich in seinen A-Lagen geschwächt und die Einzelhandelssituation weiter verschärft.

Derzeit wäre nach dem geltenden Recht (§ 34 BauGB) die Umnutzung eines Ladenlokales zu Wohnen rechtlich zulässig, da die (Erdgeschoss-) Nutzungen nicht im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gesteuert werden können.

Weitere Planung für die Altstadt

Die Verwaltung hat deshalb für die kommende Ratssitzung eine Beschlussvorlage vorbereitet, in der sie dem Rat  die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfiehlt, um die von dem beschriebenen Wandel betroffenen Erdgeschossnutzungen besser steuern zu können. Mit der Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, den Bereich vom Emstor bis zum Freckenhorster Tor in Nord-Süd-Richtung sowie vom Münstertor bis zum Heumarkt in Ost-West-Richtung als Urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO auszuweisen. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen. Zeitgleich kann in solchen Gebieten aber auch festgesetzt werden, dass im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist.

So kann zukünftig nicht nur der zentrale Geschäftsbereich besser geschützt, sondern auch die städtebauliche Zielsetzung für diesen Bereich transparent und für alle nachvollziehbar rechtlich festgelegt werden.

Plan: Stadt Warendorf