Bebauungsplan Nr. 41 „Kabelwerk 64“ der Gemeinde Beelen liegt aus

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Beelen. Die Gemeindeverwaltung informiert, dass im Rathaus, Warendorfer Straße 9, Zimmer 28 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der Vorentwurf mit Plankarte, Begründung und Umweltbericht für den Bebauungsplan Nr. 41 „Kabelwerk 64“ der Gemeinde Beelen ab 01.03.2021 bis einschließlich 06.04.2021 während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag – Freitag 08.00 – 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich ausliegt. Die persönliche Einsichtnahme im Rathaus findet aus Infektionsschutzgründen nur nach Terminabsprache (Tel.: 02586-887-28) mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auch im Internet unter www.beelen.de Wirtschaft & Bauen Gemeindeplanung in Beelen oder unter https://www.o-sp.de/beelen/ jederzeit eingesehen werden können. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.41 „Kabelwerk 64“ wird das Ziel verfolgt, den vor kurzer Zeit reaktivierten und aufgewerteten Gewerbestandort sowie Treffpunkt für Oldtimerfreunde in dieser markanten Lage an der B64 dauerhaft planerisch abzusichern. Mit der Umstellung des bisher rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf einen angebotsorientierten Bebauungsplan soll mehr Flexibilität für künftige Nutzungen in der Weiterentwicklung des gesamten Standortes erreicht werden.