Beelen. Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Auf Grund des sehr kurzen Zeitraums zur Abwicklung des Wahlgeschäftes, weist die Gemeinde Beelen auf folgende Besonderheiten hin:
Das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 wird mit Stichtag 12.01.2025 erstellt. Eingetragen werden automatisch alle Personen, die am Stichtag Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Gemeinde Beelen haben.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten erfolgt dann ab dem 20.01.2025. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten wird einige Tage in Anspruch nehmen.
Für die Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am Wahlsonntag nicht direkt im Wahllokal abgeben möchten oder können, besteht die Möglichkeit beim Wahlamt der Gemeinde Beelen Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierfür ist es erforderlich, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet, vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten und verschlossenen Briefumschlag an das Wahlamt der Gemeinde Beelen zu senden. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann aber auch direkt bei der Gemeinde Beelen abgegeben oder in den Postkasten am Rathaus eingeworfen werden. Des Weiteren können Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten auch per Online-Formular beantragt werden. Hierfür ist der Wahlscheinantrag auf der Internetseite der Gemeinde vollständig auszufüllen. Der Wahlscheinantrag ist zu finden unter https://www.beelen.de/verwaltung-politik/wahlen/bundestagwahl-2025
Während die Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen somit bald gestellt werden können, ist der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich. Grund hierfür ist, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst ab dem 07.02.2025 beim Wahlamt vorliegen werden. Das Wahlamt der Gemeinde Beelen wird dann am Wochenende vom 07.02.2025 – 09.02.2025 alle, bis dahin vorliegenden Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen bearbeiten, damit die Unterlagen direkt am 10.02.2025 an die Antragsteller/-innen versandt werden können. Die Gemeinde Beelen bittet daher von telefonischen Anfragen nach dem Verbleib der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Für den Fall, dass Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen auch direkt im Wahlamt der Gemeinde abholen möchten, weist die Gemeinde Beelen darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nur an andere Personen ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die Wahlunterlagen dürfen maximal für 4 Personen abgeholt werden. Die Vollmacht kann ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte erteilt werden. Aber auch hier ist zu beachten, dass die Unterlagen erst ab dem 10.02.2025 herausgegeben werden können, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorrätig sind.
Selbstverständlich können Wählerinnen und Wähler ab dem 10.02.2025 auch direkt im Rathaus ihre Stimme abgeben. Hierzu ist ebenfalls der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen. Auf Grund des sehr kurzen Zeitraums für die Abholung der Wahlunterlagen und auch für die direkte Stimmabgabe im Rathaus, bietet das Wahlamt der Gemeinde Beelen erweiterte Öffnungszeiten an.
Das Wahlamt ist im Zeitraum vom 10.02.2025 bis zum 21.02.2025 über die üblichen Öffnungszeiten des Rathauses hinaus noch wie folgt zu erreichen:
Dienstag, 11.02.2025 von 15.45 Uhr – 18.00 Uhr,
Samstag, 15.02.2025 von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr,
Dienstag, 18.02.2025 von 15.45 Uhr – 18.00 Uhr,
Freitag, 21.02.2025 von 14.00 Uhr – 15.00 Uhr.
Weiterhin stehen in diesem Zeitraum zwei Briefwahlbüros zur Verfügung. So können die Briefwahlunterlagen sowohl im Raum 20 als auch im Raum 24 beantragt werden. Für die direkte Stimmabgabe im Rathaus stehen dann auch zwei Wahlkabinen zur Verfügung.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23.02.2025, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Beelen eingegangen sein, damit die Stimmabgabe noch berücksichtigt werden kann. Für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt der Gemeinde Beelen sind die Wahlberechtigten verantwortlich.
Für Fragen steht das Wahlamt zu den Öffnungszeiten sowohl persönlich als auch telefonisch zur Verfügung. Telefonisch sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Herr Rieping 02586/88718, Frau Knappheide 02586/88733, Frau Kremkus 02586/88714. Per E-Mail ist das Wahlamt unter wahlamt@beelen.de zu erreichen.