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Corona Epidemie schränkt das öffentliche Leben in Warendorf ein

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Warendorf hat in seiner heutigen Sitzung insbesondere über das Stattfinden öffentlicher Veranstaltungen beraten.

Bekanntlich sind auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern grundsätzlich abzusagen. Bei darunterliegenden Teilnehmerzahlen muss eine individuelle Risikoeinschätzung der Veranstaltungen erfolgen.

Ergebnis der Beratung des Stabs der Stadt Warendorf ist, dass die Stadt Warendorf öffentliche Veranstaltungen einschränkt.

In einem ersten Schritt wird das Theater am Wall vom 13.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 für öffentliche Veranstaltungen geschlossen. Grund ist die besondere räumliche Situation während der Veranstaltungen und auch Veranstaltungspausen. In einem zweiten Schritt wird für öffentliche Veranstaltungen, die zwar in dem o.g. Zeitraum, allerdings nicht im Theater am Wall stattfinden, in Abstimmung mit dem betroffenen Veranstalter eine individuelle Risikobewertung durchgeführt.

Es ist davon auszugehen, dass weitere öffentliche Veranstaltungen abgesagt werden müssen – mitunter auch kurzfristig. Ob darüber hinaus auch sonstige öffentliche Einrichtungen geschlossen werden müssen, wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Warendorf noch zu prüfen sein. Der Stab wird darüber fortlaufend informieren.

Der Stab begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, dass der Unterricht in den Schulen weiterhin stattfindet, darüber hinaus aber sämtliche schulische Veranstaltungen, die über den klassischen Unterrichtsbereich hinausgehen, auf Grundlage der Schulmail vom 06.03.2020 von den Schulleitungen abgesagt worden sind bzw. noch abgesagt werden.

Zudem bittet die Stadt Warendorf alle Vereine, Institutionen und Gruppierungen ihre Veranstaltungen auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und ggf. zu verschieben oder abzusagen. Zudem sind auch die Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, ihre Kontakte im Privatbereich sorgsam zu steuern. Oberstes Ziel ist die Einschränkung der Verbreitung des Corona-Virus.