Beelen. Das Infektionsgeschehen innerhalb der Gemeinde Beelen ist weiterhin sehr besorgniserregend. Es befinden sich mittlerweile u.a. 4 Großfamilien sowie ein ganzer Klassenverband der Grundschule in Quarantäne. Ein Infektionsherd kann ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund weist die Gemeinde Beelen in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Warendorf noch einmal explizit auf die allgemeinen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz hin. 1. Vermeiden Sie den Kontakt mit anderen bei typischen Symptomen einer Coronainfektion! 2. Halten Sie möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen! Jeder nähere Kontakt birgt ein Infektionsrisiko und kann für nicht immunisierte Personen zu einer Quarantänepflicht führen. Die Abstandsregel sollte vor allem bei flüchtigen Zufallskontakten eingehalten werden. 3. Halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln unbedingt ein! Regelmäßiges gründliches Händewaschen – gerade nach Kontakt mit anderen Personen oder einem Aufenthalt im öffentlichen Raum – sollte unbedingt fortgeführt werden. Vermeiden Sie den Körperkontakt mit anderen Personen. Auch die Niesetikette – niesen in die Armbeuge – sollte weiterhin Beachtung finden. 4. Tragen Sie auch weiterhin Masken bei der Nichteinhaltung von Mindestabständen! Dort, wo die Mindestabstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können und keine anderen Schutzmaßnahmen greifen, sollte zum Schutz vor einer Ansteckung durch Tröpfcheninfektionen auch dann eine Maske getragen werden, wenn die Coronaschutzverordnung dies nicht ausdrücklich verpflichtend vorschreibt! Schützen Sie sich und andere durch ein verantwortungsvolles Verhalten.