Die Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen sind Themen, die jeden von uns betreffen können. Wer für den Ernstfall vorsorgen möchte, sollte mit dem Einsatz von Verfügungen und Vollmachten seine Wünsche regeln. Doch wie macht man es richtig?
Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. Dr. Tim Kleffner, erfahrener Notfallmediziner und Chefarzt der Zentralen Notaufnahme im Josephs-Hospital und seine Kollegin Walburga Micke, Pflegeexpertin und Koordinatorin für Ehtikberatung im Gesundheitswesen, möchten im Rahmen der Veranstaltung zu diesen komplexen, aber gleichzeitig sehr wichtigen Themen informieren und einen verständlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben. Im Anschluss stehen Sie natürlich für die Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Verfügung.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Infos zum Vortrag gibt es unter der Rufnummer 02581/20-2483 oder per E-Mail unter w.micke@jhwaf.de–
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