GBeelen. Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Neunten Europäischen Parlament statt. Dazu werden in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungskarten an alle Wahlberechtigten verschickt. Für die Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am Wahlsonntag nicht direkt im Wahllokal abgeben möchten oder können, besteht die Möglichkeit beim Wahlamt der Gemeinde Beelen Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierfür ist es erforderlich, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet, vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten und verschlossenen Briefumschlag an das Wahlamt der Gemeinde Beelen zu senden. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann aber auch direkt bei der Gemeinde Beelen abgegeben oder in den Postkasten am Rathaus eingeworfen werden. Für den Fall, dass Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen auch direkt im Wahlamt abholen möchten, weist die Gemeinde Beelen darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nur an andere Personen ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die Wahlunterlagen dürfen maximal für 4 Personen abgeholt werden. Die Vollmacht kann ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte erteilt werden. Selbstverständlich können Wähler auch direkt im Rathaus ihre Stimme abgeben. Hierzu ist ebenfalls der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen.
Des Weiteren können Briefwahlunterlagen auch per Online-Formular beantragt werden. Hierfür ist der Wahlscheinantrag auf der Internetseite der Gemeinde vollständig auszufüllen. Der Antrag für die Briefwahl ist zu finden unter http://www.beelen.de
Die Gemeinde weist ebenfalls darauf hin, dass alle Wahllokale am Wahltag auch für Personen mit einer Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer zugänglich sind.