IHK-Zwischenprüfung fällt ersatzlos aus: Keine Nachholpflicht für Auszubildende

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Die für das Frühjahr 2020 angesetzten Zwischenprüfungen für Auszubildende und Umschüler in IHK-Berufen entfallen ersatzlos. Das teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen mit.

„Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung als erfüllt. Die Abschlussprüfung Teil 1 wird nachgeholt, sobald es die Situation zulässt“, erläutert Carsten Taudt, Geschäftsbereichsleiter Bildung und Fachkräftesicherung, die bundesweit geltende Entscheidung der IHK-Organisation. Die IHK informiert Auszubildende und Ausbildungsbetriebe tagesaktuell auf ihrer Internetseite über Regelungen zur Ausbildung in der Corona-Krise.

Die Zwischenprüfung soll den Auszubildenden wie auch den Ausbildenden in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung in erster Linie eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben. Beide Seiten erhalten damit einen Hinweis wie beispielsweise das Lernen weiter gefördert und Ausbildungsmaßnahmen verbessert werden können.

Anders als bei der Abschlussprüfung Teil 1 ergeben sich aus den Ergebnissen der Zwischenprüfung jedoch keine verbindlichen Folgen für das Bestehen des Berufsabschlusses. Sie fließt als Prüfungsleistung nicht in das Endergebnis der Abschlussnote ein.

„Als IHK tragen wir die Verantwortung für die zu prüfenden Personen wie auch für die Prüfer, deren Gesundheit für uns an erster Stelle steht“, so Taudt. Der Verzicht auf die Zwischenprüfung soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen.

Weitere Informationen: www.ihk-nw.de/corona-ausbildung