Zum Schutze der Altstadt bleibt – wie aus den Vorjahren bekannt – in der Warendorfer Altstadt das Verbot zum Abbrennen von Raketen und Böllern bestehen. Es ist gesetzlich in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) festgeschrieben, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Aufgrund der alten Bausubstanz und dem historischen Marktplatz gilt das Verbot aus § 23 Abs. 1 1.SprengV auch für die Warendorfer Altstadt.
Die Stadt Warendorf appelliert daher an ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Gäste, dieses Verbot einzuhalten. Die guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren und das positive Echo sollen auch zum diesjährigen Jahreswechsel fortgeführt werden.