Ankündigung einer Resolution von Bürgermeister/in, Oberbürgermeister-, Landrat- und Bürgermeisterkandidaten gegen die B51/B64n-Ausbauplanungen am 17.08.2020 um 17:30 Uhr im Telgter Rathaus
Der Bürgermeister Wolfgang Pieper (Telgte) und die Bürgermeisterin Liz Kammann (Beelen) haben eine Gemeinsamkeit: Der Rat der Stadt Telgte und der Gemeinderat Beelen haben Beschlüsse zum Stopp der Planungen zum 4- bzw. 3-streifigen Ausbau der B51/B64 gefasst. Der Telgter Stadtrat sogar einstimmig mit allen Ratsfraktionen. Zuletzt hat auch der Rat der Stadt Münster die Ausbauplanungen der B 51 abgelehnt.
In einem gemeinsamen Schulterschluss fordern nun die beiden Bürgermeister sowie die Mehrzahl der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterkandidaten der von den Ausbauplanungen betroffenen Städte den sofortigen Stopp der Planungen zum 4- bzw. 3-streifigen Ausbau der B51/B64 zwischen Münster-Handorf und Rheda. Dies sind neben Bürgermeister Pieper und Bürgermeisterin Kammann die Münsteraner Oberbürgermeisterkandidaten Peter Todeskino (Grüne) und Dr. Michael Jung (SPD), der Landratskandidat für den Kreis Warendorf Dennis Kocker (SPD) sowie die Bürgermeisterkandidaten Peter Horstmann (Warendorf, parteilos), Peter Huerkamp (Warendorf, parteilos), Martin Hanewinkel (Beelen, parteilos) und Harald Loermann (Herzebrock-Clarholz, parteilos).
Sie untermauern ihre Forderung indem sie am 17.08.2020 um 17:30 Uhr im Telgter Rathaus eine gemeinsame Resolution unterzeichnen.
Bundesverkehrminister Scheuer und NRW-Verkehrsminister Wüst haben auf die Ratsentscheidungen bislang trotz mehrfacher Aufforderung nicht reagiert. Die beiden Minister missachten den bei entsprechenden Projekten notwendigen „regionalen Konsens“. Dies ärgert die Unterzeichner. Den Ministern und den beteiligten politischen Gremien wollen sie nochmals eindrücklich verdeutlichen, dass die Region den geplanten Ausbau der B 51/B 64 nicht will und nicht braucht. Unternehmerinitiativen, Landwirte, Bürgerinitiativen, Naturschutzverbände und Bürger vor Ort sehen das Projekt nicht nur äußerst kritisch, sondern lehnen es grundsätzlich ab. Die aktuellen B 51/B 64n-Planungen sind aus dem Ausbauplanungsgesetz zu streichen.
Die früheren Annahmen, mit denen die B 51/B 64n-Planungen ursprünglich begründet wurden, haben sich zwischenzeitlich als falsch herausgestellt. Damit wurde dem Projekt – so es jemals begründet gewesen sein sollte – die Grundlagen entzogen. Die Ausbaubefürworter weisen zur Begründung des Projekts nur auf das aktuelle Ausbauplanungsgesetz hin oder stellen mögliche Vorteile unrealistisch überhöht dar und blenden die Nachteile vollends aus.
Als Teil der erforderlichen Maßnahmen, dem Klimawandel gezielt und wirksam entgegen zu treten, gehört ganz zentral die Frage unserer heutigen und unserer zukünftigen Mobilität. Ein Ausbaukonzept für eine Bundesstraße, das einseitig und auf Jahrzehnte die Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr und den Transport von Waren zementiert, ist vor diesem Hintergrund nicht zukunftsorientiert.
Welche Kraftanstrengungen auf allen Ebenen zur Erreichung selbst von Mindestklimazielen erforderlich sind, ist allen durch die Corona-Krise mehr als deutlich vor Augen geführt worden.
Zur Frage des Ausbaus der B 51/B 64 muss die politische Meinungsbildung jeweils vor Ort getroffen werden. Die Räte der Städte Münster und Telgte sowie der Gemeinde Beelen haben sich bereits ausdrücklich gegen die Ausbauplanungen ausgesprochen.
Selbst bei Anerkennung positiver Wirkungen von Ortsumfahrungen machen diese Ausbauplanungen keinen Sinn. Die seit mehr als 15 Jahren größtenteils rückläufige Verkehrsbelastung von Rheda bis Münster entspricht bei Weitem nicht den bisher prognostizierten Zahlen, ist vergleichsweise erträglich und kann durch intelligente punktuelle Maßnahmen entschärft werden.
Der Verbrauch von Fläche und Landschaft, die erhebliche Belastung von Wohn-/Naherholungsgebieten und Sportstätten bei lediglich geringer Entlastung der Ortsdurchfahrten, die Zerstörung von Kulturgütern in Telgte und Herzebrock-Clarholz sowie die enormen Kosten stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zur Wirkung des Ausbaus und belasten zukünftigen Generationen in unverantwortbarer Weise.
Die Realisierung eines Halbstunden- oder gar 20-Minuten-Takts auf der Schiene (Münsterland-SBahn), die Einrichtung bzw. Reaktivierung zusätzlicher Bahnhaltepunkte (z.B. Handorf), eine Verdichtung der Busverbindungen, der Ausbau von Velorouten und nicht zuletzt eine intelligente Steuerung und Vernetzung von Mobilitätsbedarfen sind hingegen zukunftsgerichtete und sinnvolle Investitionen in die Region– und sie machen die Ausbauplanungen der B 51/B 64 überflüssig.