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Kreise kündigen verstärkte Kontrollen zum 30. April und 1. Mai an

Feiertag: Landkreis und Stadt Osnabrück kündigen umfassende Kontrollen zur Einhaltung der Verordnung an.

Tanz in den Mai und Bollerwagentour: 30. April und 1. Mai sind auch in unserer Region beliebte Daten für Festivitäten. In diesem Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger allerdings auf die liebgewonnene Tradition verzichten müssen. Noch immer gelten deutschlandweit Verordnungen, um mit der Beschränkung sozialer Kontakte die Corona-Pandemie einzudämmen. Darüber hinaus appellieren Landkreis und Stadt sowie die Polizeiinspektion Osnabrück an die Bevölkerung, auch rund um den Feiertag verantwortungsbewusst zu handeln.

„Wir würden uns freuen, wenn die Bürgerinnen und Bürger so feiern könnten, wie sie es gewohnt sind. Doch das ist leider in diesem Jahr nicht möglich. Wenn Sie am 1. Mai etwa eine Radtour mit Ihrer Familie unternehmen möchten, dann nutzen Sie zum Beispiel eine der vielen Thementouren im Geopark TERRA.vita, die nicht überlaufen sind“, rät Landrätin Anna Kebschull.

Landkreis und Stadt Osnabrück setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ganz in dem Sinne der jüngsten Verordnung des Landes Niedersachsen verhalten. Diese gilt seit dem 20. April und macht entsprechend auch Vorgaben für den Feiertag. Demnach können auch weiterhin nur Menschen aus einem Haushalt gemeinsam draußen unterwegs sein. Davon abgesehen dürfen sich zwei Menschen, die nicht aus einem Haushalt kommen, gemeinsam draußen aufhalten.

„Im Moment ist mit Abstand alles besser“, sagt Osnabrücks Oberbürgermeister Wolfgang Griesert. „Die große Maitour fällt in diesem Jahr zwar aus, das heißt aber nicht, dass man nicht das Beste aus dem Tag machen kann. Wenn wir uns achtsam und vernünftig verhalten, bleiben wir gesund.“

Polizei und Ordnungsbehörden werden durch Kontrollen für die Einhaltung der Verordnung sorgen, kündigt Andrea Menke, Leiterin der Polizeiinspektion Osnabrück, an. „Die Polizei wird die Ordnungsbehörden bei den flächendeckenden Kontrollen mit starken Kräften unterstützen. Wir möchten, dass die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Osnabrück, ohne weitere Infektionsketten zu verursachen, den Mai begrüßen können. Deshalb: Halten Sie Abstand, damit wir Abstand zu Ihnen halten können.“ Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis zu 400 Euro.

Zustimmung findet das Vorgehen auch bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in den Mitgliedskommunen des Landkreises Osnabrück.

„Den Bürgern in diesen Zeiten auch noch ein Stück Lebensfreude zu nehmen, tut schon weh“, sagt Reinhard Scholz, Sprecher der Bürgermeisterkonferenz. „Aber solche Entscheidungen und alle damit verbundenen Maßnahmen tragen dazu bei, dass wir möglichst schnell zur Normalität zurückkommen und dann im kommenden Jahr hoffentlich wieder entspannt in den Mai tanzen können“.